Originalquelle: ALLRIS-Original
261207 · 2026-08-17 · Beschlussvorlage · öffentlich
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Für das Areal Kennedyallee 62-72 wurde im Jahr 2019 ein städtebaulicher und hochbaulicher Realisierungswettbewerb für eine Wohn- und Bürobebauung durchgeführt. Auf Grundlage des Siegerentwurfes des Büros casparmohrschmitzkramer wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6918-4 „Kennedyallee 62-72“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Plittersdorf, am 10.02.2022 durch den Rat beschlossen (DS-Nr. __211954__ ) und erlangte am 06.04.2022 Rechtskraft.
Seit einigen Jahren ist jedoch ein deutlicher Rückgang der Nachfrage nach Büroflächen in Bonn zu verzeichnen. Die ursprünglich vorgesehene Bürobebauung auf der Teilfläche an der Kennedyallee (sh. Anlage Vorhabengrundstück) ist aufgrund der Gebäudestruktur und -tiefe für eine Wohnnutzung nicht geeignet.
Vor diesem Hintergrund hat die Vorhabenträgerin die Anwendung des Bauturbos (DS-Nr. __260201__ ) zugunsten einer wohnbaulichen Nutzung für den Teilbereich angefragt.
Beschreibung des Vorhabengrundstücks
Das ca. 5000 m² große Plangebiet, Parzellen Nrn. 852 und 853, Flur 13, liegt im Stadtbezirk Bad Gode
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Sachverhalt
Der Projektträger hat die Absicht die in seinem Bauantrag vom 14. Dezember 2022 benannten Bauteile abweichend von der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 6918-4 der Stadt Bonn zukünftig für Wohnnutzung anstatt der im Bebauungsplan ausgewiesenen Büro- und Kitanutzung zu entwickeln.
Zur Beschleunigung dieses Projektes zur Wohnnutzung sollen die Regelungen der Bonner Leitlinien zum Bau Turbo Anwendung finden.
Abweichend von der Vorabstimmung mit der Verwaltung handelt es sich nicht um ein Projekt der Kategorie 1., sondern um ein Vorhaben der Kategorie 2. nach den Bonner Leitlinien zum Bau Turbo, da es dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz vorbehalten bleiben soll, zur Verbesserung der Wohnqualität Änderungen des Neubauszenarios V 7.7 nach Art und Maß der Bebauung vorzunehmen.
Dies betrifft insbesondere die Höhe der beiden Gebäuderiegel, die sich anders als in der Planung des Projektträgers in ihrer Höhenentwicklung sowie durch Staffelgeschosse nach Art und Maß und damit geringeren baulichen Massivität in das Neubaugebiet und die umliegende Gebietsbebauung besser einfügen sollen.
Zur Verbesserung der Wohnqualität soll auch die Grundfläche des Punktha
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der Nutzungsänderung der Bauteile A und B1 von Büro- zur Wohnnutzung abweichend von der Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 6918-4 der Stadt Bonn auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates zu den Bonner Leitlinien zum Bau Turbo unter folgenden Voraussetzungen nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu erteilen:
Abweichend von dem am 14. Dezember 2022 gestellten Bauantrag und dem mit der Verwaltung der Stadt Bonn unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz nach Kategorie 2 der Bonner Leitlinien zum Bau Turbo abgestimmten Neubauszenario V 7.7 werden
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