Originalquelle: ALLRIS-Original
261223 · 2026-06-16 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Kai Grams Claudia Falk
In vielen Städten und Kreisen gab es schon vor der Reform des Wohngelds durch die Ampelregierung lange Bearbeitungszeiten bei der Antragsbewilligung von Mietzuschüssen. Seit Anfang 2023 hat sich die Situation weiter verschärft.
Die Erweiterung des Kreises der Berechtigten ist begrüßenswert, aber eine refinanzierte stärkere Personaldecke in den kommunalen Wohngeldstellen war leider nicht Teil der Gesetzesänderung des Bundes. Daher sind auch in Bonn Fälle mit einer unangemessen langen Bearbeitungsdauer von Erst- und Folgeanträgen bekannt. Ziel der Anfrage ist es, einen Überblick über die aktuelle Lage in Bonn zu gewinnen, um daraus gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Verbesserung zu initiieren.
Begründung
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Die Wohngeldreform zum 01.01.2023 sowie die Dynamisierung zum 01.01.2025 hat bundesweit zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte und der eingehenden Anträge geführt. Auch die Wohngeldstelle der Bundesstadt Bonn war und ist von dieser Entwicklung betroffen.
Die personellen und organisatorischen Strukturen wurden fortlaufend an die gestiegenen Anforderungen angepasst. Neben der Besetzung zusätzlicher Stellen wurden bestehende Arbeitsabläufe überprüft und weiterentwickelt, um eine möglichst effiziente und bürgerfreundliche Bearbeitung der Anträge sicherzustellen.
Die Bearbeitungszeiten für Erst- und Weiterleistungsanträge unterlagen in den vergangenen Jahren erheblichen Schwankungen. Ursächlich hierfür waren insbesondere die sehr hohe Zahl neu eingehender Anträge nach Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes, die Einarbeitung zusätzlicher Mitarbeitender sowie die Umsetzung neuer rechtlicher Vorgaben. Durch organisatorische Maßnahmen und die Stabilisierung der Personalsituation konnten die Bearbeitungsprozesse schrittweise verbessert werden.
Die Wohngeldstelle ist weiterhin bestrebt, die Bearbeitungszeiten zu reduzieren und Auszahlungslücken bei
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1. Wie haben sich die Zahl der Planstellen und der Besetzungsgrad der Planstellen in der Wohngeldstelle Bonn von 2022 bis heute verändert?
Zu Beginn des Jahres 2022 war die Wohngeldstelle mit einer Sachgruppenleitung, einer Fachsachbearbeitung und dreizehn Sachbearbeitungsstellen ausgestattet. Die Vakanzquote lag im Durchschnitt bei etwa sieben Prozent.
Im Zuge der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wurde die Wohngeldstelle auf neunundzwanzig Planstellen erweitert. Hinzu kamen zudem zwei neue Sachgruppenleitungsstellen und zwei Fachsachbearbeitungsstellen. Die Besetzung der Stellen gestaltete sich aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels jedoch sowohl bei Neubesetzungen als auch bei Nachbesetzungen schwierig. Einige Stellen konnten durch amtsinterne Umsetzungen besetzt werden. Durch den befristeten Einsatz studentischer Hilfskräfte konnte zumindest der Bürgerservice – etwa die Ausgabe von Wohngeldanträgen, die Annahme vollständiger Unterlagen, persönliche und telefonische Beratung sowie Scantätigkeiten –sichergestellt werden.
Da die vakanten Stellen nur schrittweise und nicht vollständig besetzt werden konnten, stieg die Vakanzq
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