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Antrag-Grüne: Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex

261238 · 2026-06-17 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Berit Keiser Dr. Tobias Henson Rausch

Sachverhalt

Das Programm bietet der Bundesstadt Bonn die Möglichkeit, gezielt dort zu investieren, wo Bildungsbenachteiligung besonders wirksam ausgeglichen werden kann. Die beantragten Maßnahmen sind fachlich erforderlich, um lernförderliche, zeitgemäße und inklusive Lernumgebungen an den Bonner Startchancen-Schulen zu schaffen. Dazu zählen insbesondere flexible Raum- und Möblierungskonzepte, Verbesserungen der schulischen Ausstattung, Maßnahmen zur Aufwertung von Schulhöfen sowie bauliche und räumliche Anpassungen im Bestand. Diese Investitionen unterstützen die Schul- und Unterrichtsentwicklung unmittelbar und schaffen bessere Voraussetzungen für individuelle Förderung, soziales Lernen und gelingende Übergänge.

Die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils ist auch wirtschaftlich geboten, da nur dadurch die für Bonn vorgesehenen Bundes- und Landesmittel aus dem Investitionsbudget abgerufen werden können. Ohne den städtischen Anteil würden Fördermittel ungenutzt bleiben, obwohl an den betroffenen Schulen konkrete Bedarfe bestehen. Die Maßnahmen leisten zugleich einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Bonner Schullandschaft und können bestehende kommunale Aufgaben sinnvoll mit Förder

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Der Rat

  1. beauftragt die Verwaltung, die in Fördersäule I (Investitionsbudget) für die Stadt Bonn bereit gestellten Fördermittel Bund/Land bis zum Ende der Programmlaufzeit 2034 so weit wie möglich abzurufen.
  2. beauftragt die Verwaltung, den im Rahmen der Fördersäule I zu erbringenden Eigenanteil über die gesamte Laufzeit bereitzustellen.
  3. bestätigt, dass zur Schaffung lernförderlicher Umgebungen an den Bonner Startchancen-Schulen im Rahmen von Säule I fachlich-inhaltlich insbesondere auf die drei grundlegenden Arbeitspakete 1. „Flexible und Multifunktionale Raumausstattung“, 2. „Klimafreundliche Gestaltung von Schulhöfen als Lern- und Lebensorte“ sowie 3. „Baumaßnahmen für zusätzliche Raumgewinne, insbesondere Umbau im Bestand“ abgehoben wird.
  4. beauftragt die Verwaltung, wie im Programm vorgesehen, für die einzelnen Startchancen-Schulen Zielvereinbarungen von Schule, Schulträger und Schulaufsicht für Säule I abzuschließen, sukzessive Förderanträge bei der Bezirksregierung Köln zu stellen und die Fördermittel abzurufen sowie den politischen Gremien regelmäßig über den Umsetzungsstand zu berichten.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261238-01 ST Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem Sozialindex

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadt Bonn erhält aus dem Startchancen-Programm für die Fördersäule I insgesamt eine Förderung von 18.634.964 EUR. Unter Berücksichtigung des zu erbringenden Eigenanteils i. H. v. 30 % (rd. 7, 98 Mio. EUR) ergibt sich ein Gesamtvolumen von 26.621.377 EUR. Die Mittel werden als Förderbudget bereitgestellt und können bis zum 31.07.2034 verausgabt werden. Das Startchancen-Programm zielt darauf ab, Bildungschancen von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern, indem Schulen mit besonderen Herausforderungen gezielt gestärkt und strukturell unterstützt werden. Es eröffnet damit über mehrere Jahre zusätzliche finanzielle und strukturelle Handlungsspielräume. In Bonn nehmen 21 Schulen mit insgesamt rd. 6.300 Schülerinnen und Schüler am Startchancen-Programm teil.

Die Verwaltung bewertet das Startchancen-Programm als eine wichtige Chance, die Bildungsinfrastruktur an den teilnehmenden Schulen nachhaltig zu stärken und die Bildungsgerechtigkeit weiter zu verbessern. Aktuell werden bereits im Bereich der Möblierung die ersten Maßnahmen aus dem Startchancenprogramm umgesetzt, der erste Förderantrag wurde kürzlich bereits bei der Bezirksregierung Köln gestell

_Gekürzt._

261238-02 AA Änderungsantrag der Kooperation: Antrag-Grüne: Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Bonner Schulen mit hohem SozialindexAntrag zur Vorlage 261238

Sachverhalt

Mit dem Startchancenprogramm haben Bund und Länder erstmals gemeinsame Finanzmittel über einen Zeitraum von zehn Jahren in Bildung investiert, und dabei den Fokus auf Schulen gelegt, die aufgrund der Struktur ihrer Schüler*innenschaft besondere Unterstützung benötigen. Damit trägt das Programm erheblich zu mehr Chancengerechtigkeit bei und erlaubt zusätzliche Investitionen in das Bildungssystem.

Nun ist entscheidend, dass die Mittel auch in den Schulen vor Ort ankommen. Daher muss die tadt die Eigenanteile, die der Landesgesetzgeber den Kommunen für Säule I des Startchancenprogramms auferlegt hat, in die nächsten kommunalen Haushalte verbindlich einplanen.

Für eine bestmögliche Verwendung der Mittel aus dem Startchancenprogramm ist eine enge Einbindung der Schulen sowie eine Abstimmung der Maßnahmen auf die individuellen Schulprofile entscheidend. Zentrale Vorgaben der Schwerpunkte stünden diesem Ziel im Wege, gleichzeitig ist auch zu prüfen, inwieweit bspw. Hitzeschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auch über die Mittel des Startchancenprogramms bei Bedarf umgesetzt werden können. Damit die Schulen über Ideen und Konzepte im Bereich pädagogische Architektur informiert sind und Be

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Antragstext: Ziffer 3–6 des Antrags werden ersetzt durch:

  1. beauftragt die Verwaltung, die Mittel des Startchancenprogramms aus Säule I möglichst angepasst auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schulen zu verwenden. Dabei soll der Fokus auf bauliche Umgestaltungen im Bestand liegen. Zudem soll geprüft werden, inwieweit die Mittel auch für Hitzeschutz und die Schaffung von Lernorten außerhalb der Schulgebäude genutzt werden können. Die Maßnahmen für die Schulen werden ge- meinsam mit den Schulen erarbeitet, sodass sie auf die Bedürfnisse und Profile der einzelnen Schulen abgestimmt sind.
  1. beauftragt die Verwaltung, für die Startchancen-Schulen ein Beratungsangebot im Bereich pädagogische Architektur und Raumplanung einzurichten, um die Schulen bei der Erarbeitung von baulichen Maßnahmen für das Startchancenprogramm fachlich zu unterstützen.
  1. beauftragt die Verwaltung, halbjährlich dem Schulausschuss per Mitteilungsvorlage über die erarbeiteten Maßnahmen, deren Umsetzungsstand sowie über die abgerufenen Mittel zu berichten.
  1. beauftragt die Verwaltung, die Abrechnungsverfahren für die Schulen für die Mittel aus Säule II des Startchancenprogramms (Chancenbudgets) so weit wie mög

_Gekürzt._

Dokumente