Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028176) # Antrag-BSW/SBI: Prüfauftrag zur Sicherung des individuellen Fragerechts – Kommunalaufsichtliche Einschätzung zu Kleinen Anfragen nach § 12 GO Rat 261254 · 2026-06-24 · Antrag · öffentlich Antragsteller: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Moussa Acharki ## Sachverhalt Die Einholung einer kommunalaufsichtlichen Einschätzung dient der rechtlichen Klärung einer konkreten, bislang nicht abschließend beantworteten Frage zur Ausgestaltung des Fragerechts einzelner Ratsmitglieder. Sie ermöglicht dem Rat, über eine etwaig notwendige Änderung seiner Geschäftsordnung auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage zu entscheiden. Eine unmittelbare Änderung der Geschäftsordnung des Rates wird mit dem vorliegenden Antrag nicht beantragt. Die §§ 11 und 12 der Geschäftsordnung des Rates der Bundesstadt Bonn werfen die Frage auf, ob das gesetzliche Leitbild des § 55 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hinreichend gewahrt wird. Durch die Differenzierung zwischen Großen Anfragen mit automatischer Behandlung im Rat (§ 11 GO Rat) und Kleinen Anfragen als im Wesentlichen schriftlichem Verfahren (§ 12 GO Rat) wird das individuelle Fragerecht organisationsrechtlich überformt. Regelungen, die ihrem Zweck nach Initiativ- und Antragsrechte strukturieren sollen, werden auf ein gesetzlich garantiertes individualrechtliches Kontrollrecht übertragen. Die Differenzierung zwischen Großen und Kleinen Anfragen kann zwar der Arbeitsfähigkeit des Rates dienen; dagegen richtet sich der vorliegend _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Bonn beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht eine rechtliche Einschätzung zu folgenden Fragen einzuholen: 1. Ist § 12 Abs. 3 Satz 2 GO Rat mit dem individuellen Fragerecht einzelner Ratsmitglieder aus § 55 Abs. 1 Satz 2 GO NRW vereinbar, soweit im Fall einer nicht oder nicht ausreichend beantworteten Kleinen Anfrage die weitere parlamentarische Behandlung von einer Entscheidung des Rates und damit von Mehrheiten abhängt? 2. Ist der diesem Antrag beigefügte Vorschlag zur Neufassung des § 12 GO Rat geeignet, das Fragerecht einzelner Ratsmitglieder im Konfliktfall praktisch wirksam auszugestalten und zugleich die Arbeitsfähigkeit des Rates zu wahren? ## Beratungsfolge - 2026-07-09 · Rat · wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) - 2026-07-13 · Rat · abgelehnt ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 261254-01 ST Antrag-BSW/SBI: Prüfauftrag zur Sicherung des individuellen Fragerechts – Kommunalaufsichtliche Einschätzung zu Kleinen Anfragen nach § 12 GO Rat {#nv-2028248} **Stellungnahme der Verwaltung** Bei Annahme des Antrags wird sich die Verwaltung entsprechend an die Bezirksregierung wenden. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass es bereits eine Prüfung der §§11 und 12 der Geschäftsordnung nach einer Eingabe eines ehemaligen Stadtverordneten durch die Bezirksregierung gab. Die Bezirksregierung teilte daraufhin mit, dass ein eventuelles kommunalaufsichtliches Einschreiten nur bei Rechtsverstößen der Gemeinde in Betracht kommt. Als Rechtsaufsicht steht es ihr nicht zu, Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. Nach Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse kam die Bezirksregierung zu dem Ergebnis, dass keine Verletzung geltenden Rechts vorliegt und daher kein Anlass und auch keine Handhabe bestehe, weitere kommunalaufsichtliche Schritte einzuleiten. Zudem weißt die Verwaltung auch darauf hin, dass gegenüber der Kommunalaufsicht kein Rechtsanspruch besteht, dass diese ein Einschätzung abgibt, wie im Antrag gewünscht wird. ### 261254-02 AA BSW/SBI-Änderungsantrag DS-Nr. 261254-02 AABetreff: ​Prüfauftrag zur Sicherung des individuellen Fragerechts – Kommunalaufsichtliche Einschätzung zu Kleinen Anfragen nach § 12 GO Rat {#nv-2028331} **Sachverhalt** Die Stellungnahme der Verwaltung DS 261254-01 ST geht am Antrag vorbei. Die Verwaltung macht geltend, dass es bereits eine Prüfung der §§ 11 und 12 der Geschäftsordnung nach einer Eingabe eines ehemaligen Stadtverordneten durch die Bezirksregierung gegeben habe. Die Verwaltung übersieht, dass die früherekommunalaufsichtliche Einschätzung vom 14. Januar 2026 im Verfahren BN-04/25 in der Antragsbegründung berücksichtigt wird. Gegenstand der früheren Prüfung war allerdings ein anderer Ausgangssachverhalt: die Zulässigkeit von Ergänzungen bzw. Nachfragen zu bereits eingebrachten, aber noch nicht beantworteten Großen Anfragen nach § 11 GO Rat (zum Anlass siehe DS 260147, vgl. DS 253686-03 mit Anmerkungenzum Verfahren im Rat). Die Bezirksregierung hat die Kleine Anfrage nach § 12 GO Rat lediglich als alternative Möglichkeit der Informationsbeschaffung angeführt, um eine ursprünglich geltend gemachte Verkürzung der Rechte aus § 55 GO NRW zu verneinen.Gerade daraus ergibt sich die nun zu prüfende Anschlussfrage: Trägt diese Alternative überhaupt, wenn eine weitergehende Befassung im Fall einer nicht oder unzureichend beantworteten Kleinen Anfrage nach § 12 Abs. 3 Satz 2 GO Rat von einer _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Der Beschlussvorschlag aus DS 261254 wird wie folgt ergänzt: 3. Die Verwaltung wird beauftragt, vor Weiterleitung des Prüfauftrags an die Bezirksregierung zu prüfen und gegenüber dem Rat darzulegen, ob und an welcher konkreten Stelle diekommunalaufsichtliche Einschätzung der Bezirksregierung Köln vom 14. Januar 2026 im Verfahren BN-04/25 die Vereinbarkeit des § 12 Abs. 3 Satz 2 GO Rat mit § 55 GO NRW sowie den demokratischen Minderheiten- und Kontrollrechten der Ratsmitglieder geprüft und beantwortet hat. Kann die Verwaltung eine solche konkrete Prüfung und Beantwortung nicht benennen, ist der im Ursprungsantrag formulierte Prüfauftrag unverzüglich der Bezirksregierung zur kommunalaufsichtlichen Prüfung und Bewertung vorzulegen. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3167862&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3170347&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3175125&OTYP=41))