Originalquelle: ALLRIS-Original
261255 · 2026-06-19 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Roland Borkowski Gerald Christ Frauke Kreuzer
Die Beflaggung öffentlicher Gebäude in den Nationalfarben des jeweiligen Landes stellt weltweit eine Selbstverständlichkeit dar. In Deutschland braucht es dazu die AfD. Ziel der Beflaggung ist ein öffentliches Bekenntnis gegenüber der eigenen Nation, in deren Dienst die staatlichen Institutionen stehen.
Alle städtischen Dienstgebäude und Liegenschaften, die über einen Fahnenmast verfügen werden ganzjährig mit der deutschen Nationalfahne beflaggt.
Stellungnahme der Verwaltung
Nach Prüfung der maßgeblichen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen bestehen gegen den Beschlussvorschlag, städtische Dienstgebäude und Liegenschaften mit vorhandenen Fahnenmasten ganzjährig mit der Bundesflagge zu beflaggen, erhebliche rechtliche Bedenken.
Aus den geltenden gesetzlichen Regelungen geht hervor, dass eine Beflaggung (auch die mit Deutschlandflagge) grundsätzlich besonderen Anlässen vorbehalten ist. Hierzu hat der Landesgesetzgeber gesetzlich verankert, dass das Innenministerium verbindliche Tage für die Beflaggung bestimmt (s. Ziffer 1 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen NRW). Es handelt sich dabei um einzelne Tage, die aufgrund ihrer geschichtlichen oder symbolischen Bedeutung besondere Würdigung und Aufmerksamkeit erfahren sollen – dies geschieht durch das öffentliche Flaggen. In der Praxis bedeutet dies, dass beim Anblick der Beflaggung der Bürger sich fragt, welchen Anlass diese wohl haben mag, wird in dieser Situation an das besondere Datum erinnert und kann sich der Bedeutung des (Gedenk) Tages bewusst werden. Gleichzeitig wird der Tag auf diese Weise durch die Gemeinschaft gewürdigt. Die dauerhafte Beflaggung würde die besondere Aufmerksamkeit, die
_Gekürzt._