Originalquelle: ALLRIS-Original
261256 · 2026-06-22 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: AfD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Roland Borkowski Gerald Christ Frauke Kreuzer
Am 11.12.2025 beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn die Installation von Videokameras in den Eingangsbereichen der städtischen Schwimmbäder. Die AfD-Fraktion Bonn sieht diese und ähnliche Maßnahmen bloß als Symptombekämpfung der Auswirkungen der Massenmigration zu Lasten der einheimischen Bürger. Nun möchte die AfD-Fraktion Bonn von der Verwaltung wissen ob die Videoüberwachung sich in Relation zum Kostenaufwand im Sinne der von der Verwaltung gesetzten Ziele effektiv gezeigt hat.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1.:
In welchen Schwimmbädern wurde die beschlossene Videoüberwachung inzwischen installiert und seit wann ist sie in Betrieb?
Die beschlossene Videoüberwachung wurde in den Eingangsbereichen der Freibäder Friesdorf, Ennertbad, Römerbad und Rüngsdorf installiert. Eine Inbetriebnahme konnte bislang noch nicht erfolgen, da die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Abstimmungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die Anlage wird deshalb erst zu Beginn der nächsten Freibadsaison in Betrieb gehen können.
Zu 2.:
Welche Kosten sind für Anschaffung, Installation, Betrieb und Wartung der Anlagen bislang entstanden?
Die Kosten für die Anschaffung einschließlich Installation belaufen sich auf insgesamt 12.845, 37 €. Davon entfallen 2.554, 34 € auf das Freibad Friesdorf, 3.410, 65 € auf das Ennertbad, 3.440, 79 € auf das Römerbad und 3.439, 59 € auf das Rüngsdorfer Freibad. Fortlaufende Kosten fallen nicht an; Wartungsverträge bestehen nicht und sind auch nicht erforderlich.
Zu 3.-5.:
Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, ob die Videoüberwachung zu einer Verringerung von Straftaten oder Ordnungsstörungen geführt hat?
Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, wie
_Gekürzt._