Originalquelle: ALLRIS-Original

Linke-Fraktion-, Grüne-Fraktion-, Volt-Gruppe-Antrag: Zusätzliche Flexibilisierung der Mehrfachkarten in Bonner Bädern

261269 · 2026-06-29 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Nils Klein Svenja Püschel Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Lee Cornelissen Ruth Wacker Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Karin Langer

Sachverhalt

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es zwar bereits verschiedene Modelle bei den Bäderkarten, jedoch ist der Abstand zwischen den möglichen Optionen bei den Mehrfachkarten mit 10 und 50 sehr hoch. Um die Karten möglichst flexibel zu gestalten und auf die individuellen Bedürfnisse der Bädernutzer*innen anzupassen, ist eine Zwischenstufe sinnvoll. Der Preis von 105 EUR bzw. 52, 50 EUR würde sich in die aktuelle Preisstaffelung eingliedern. Die 25er-Mehrfachkarte auch als Happy-Hour-Karte bereitzustellen, würde die Attraktivität der Bäder in den Randzeiten zusätzlich stärken.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder um eine 25er-Mehrfachkarte zu erweitern. Diese wird zu einem Preis von 105 EUR für Erwachsene bzw. 52, 50 EUR ermäßigt angeboten.

Für die neue 25er-Mehrfachkarte wird auch die Happy-Hour-Option (gültig für das Frühschwimmen von 6: 30 Uhr bis 9: 00 Uhr sowie den Abendtarif ab 17: 00 Uhr) angeboten. Die 25er-Happy-Hour-Karte soll 80 EUR für Erwachsene bzw. 40 EUR ermäßigt kosten.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261269-01 ST Stellungnahme zu Linke-Fraktion-, Grüne-Fraktion-, Volt-Gruppe-Antrag: Zusätzliche Flexibilisierung der Mehrfachkarten in Bonner Bädern

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung bewertet den Antrag als nachvollziehbare und sinnvolle Ergänzung der bestehenden Tarifstruktur. Die vorgeschlagene Preisgestaltung ist schlüssig und wahrt die bisherige Staffelung der Mehrfachkarten.

Die Einbeziehung der Happy-Hour-Regelung wird ebenfalls positiv bewertet, da hierdurch die Nutzung der Randzeiten zusätzlich unterstützt werden kann.

Die technische Umsetzung im Kassensystem ist möglich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen daher keine Bedenken gegen die beantragte Ergänzung des Entgelttarifs.

Dokumente