Originalquelle: ALLRIS-Original
261277 · 2026-06-24 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich
Antragsteller: Peter Schmidt Aaron Eßelborn
Am 03.06.2026 wurde die Nordbrücke (Friedrich-Ebert-Brücke, A565) aufgrund struktureller Schäden vollgesperrt. Täglich nutzten 100.000 bis 120.000 Fahrzeuge diese Verbindung. Bereits im Januar 2026 haben Stadtverwaltung Bonn und Rhein-Sieg-Kreis gemeinsam B9 und L158 durch Bad Godesberg als zentrale Ausweichverbindung zwischen A562 und A565 identifiziert. Die gestiegenen Verkehrsmengen auf innerstädtischen Straßen bedeuten nicht nur eine Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Lärm, sondern auch eine erhebliche Zunahme der Feinstaub- und Abgasbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen. Die in Punkt 2 genannten Parallelstraßen sind von diesem Ausweichverkehr in besonderem Maße betroffen: Bei Stauungen auf der B9 leiten Navigations-Apps den Verkehr in Echtzeit auf diese Straßen um, wodurch dort zusätzlicher Schleichverkehr mit entsprechender Lärm- und Schadstoffbelastung entsteht.
Neben der Hauptachse B9/L158 ist auch mit zusätzlichem Ausweichverkehr auf der Ließemer Straße (Kreisstraße K14, Lannesdorf–Wachtberg-Ließem) und der L123 (Mehlem–Berkum–Meckenheim) zu rechnen, die als parallele Verbindungen zwischen Bad Godesberg und dem westlichen Umland fungi
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A.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Bezirk Bad Godesberg als strukturellen Ausweichkorridor bei den sich überlagernden Bau- und Sperrmaßnahmen im Verkehrsnetz bis mindestens 2034 konkrete, aufeinander abgestimmte, zeitnah oder mittelfristig umsetzbare Maßnahmen zur Mobilitätssicherung zu benennen, diese in die gesamtstädtische Mobilitätsplanung einzubetten und der
Bezirksvertretung spätestens bis zur Sitzung am 02.09.2026 Bericht zu erstatten. Die Verwaltung bewertet dabei, welche Maßnahmen geeignet sind, dauerhaft fortgeführt zu werden, und prüft mindestens die im Folgenden genannten Aspekte. Maßnahmen, die im Rahmen bestehender Verwaltungskompetenzen ohne vorherige Beschlussfassung eingeleitet werden können, setzt die Verwaltung unverzüglich um.
__1. Ausweichachsen__
Prüfung von verkehrsoptimierenden Maßnahmen (bspw. Signalschaltung, Spurführung) auf der Hauptausweichstrecke A562 – B9 – L158 – A565, sowie Ließemer Str., Ellesdorfer Str., L123 und MUK-Strecke (Mittelstraße-Ubierstraße-Konstantinstraße), soweit nötig in
Kooperation mit dem Rhein-Sieg-Kreis; inkl. Umsetzungszeitraum. Auf den Nebenstrecken sind dabei die Belange aller Verkehrsteilnehmenden angemessen
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Begründung der Dringlichkeit: Die Vollsperrung der Nordbrücke (A565, Friedrich-Ebert-Brücke) trat am 03.06.2026 um 15: 00 Uhr in Kraft und war zum regulären Einreichtermin dieser Sitzungsperiode nicht vorhersehbar. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 11.06.2026 Sofortmaßnahmen für das gesamtstädtische Verkehrsnetz beschlossen; eine auf den Bezirk Bad Godesberg als strukturellen Ausweichkorridor ausgerichtete Prüfperspektive ist darin nicht enthalten. Eine zeitnahe Befassung der Bezirksvertretung ist erforderlich, damit diese
Lücke in die laufenden Planungsprozesse der Verwaltung einfließen kann, bevor kurzfristige Notlösungen sich als Planungsgrundlage verfestigen. der Dringlichkeit**
Die Vollsperrung der Nordbrücke (A565, Friedrich-Ebert-Brücke) trat am 03.06.2026 um 15: 00 Uhr in Kraft und war zum regulären Einreichtermin dieser Sitzungsperiode nicht vorhersehbar. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 11.06.2026 Sofortmaßnahmen für das gesamtstädtische Verkehrsnetz beschlossen; eine auf den Bezirk Bad Godesberg als strukturellen Ausweichkorridor ausgerichtete Prüfperspektive ist darin nicht enthalten. Eine zeitnahe Befassung der Bezirksvertretung ist erforderlich, damit diese
Lü
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Sachverhalt
Auf die Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 24. Juni 2026 zur Drucksache 261130 "Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sperrung" verwiesen.
Beschlussvorschlag
Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, schnellstmöglich für den Stadtbezirk Bad Godesberg ein Verkehrskonzept zu entwickeln, das den durch die längerfristige Schließung der Nordbrücke veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Die vorstehende Beschlussfassung wird der Taskforce vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die zu DS __261277__ „Bad Godesberg als struktureller Ausweichkorridor – Prüfauftrag“ beschlossenen Prüfaufträge wurden der Taskforce zur Nordbrücke vorgelegt und befinden sich in Bearbeitung.
Zu A.1. Schleichverkehr und Monitoring
Die Verwaltung plant aktuell die Einrichtung von verschiedenen Dauerzählstellen im gesamten Stadtgebiet, sodass zukünftig an ausgewählten Knotenpunkten kontinuierlich Zähldaten erfasst werden. Mit der angestrebten Erweiterung der Verkehrsbeobachtung sollen Fehlentwicklungen schneller und zuverlässiger erkannt werden.
Aus den gewonnenen Erkenntnissen des systematischen Verkehrsmonitorings können geeignete Maßnahmen erarbeitet werden, welche zunächst in der Taskforce Nordbrücke für die Gesamtstadt abzustimmen sind. Die Maßnahmenvorschläge werden je nach Zuständigkeit den Bezirksvertretungen vorgelegt.
Zu A.2. Rheinfähren
Mit einem Schreiben vom 21. Juli 2026 hat der VRS dem Rhein-Sieg-Kreis eine Antwort auf die mögliche Integration von Fähren in den ÖPNV-Tarif gegeben. In diesem heißt es:
„Der VRS GmbH steht für eine finanzielle Beteiligung kein Budget zur Verfügung
_Gekürzt._