Originalquelle: ALLRIS-Original
261281 · 2026-06-29 · Beschlussvorlage · öffentlich
Hinweis: Im nachfolgenden Dokument sind genannte Euro-Beträge immer brutto-Beträge
Begründung zu 1: Fortschreibung des Rahmenplans zur Neugestaltung der Bonner Bäderlandschaft
1. Rechtliche Vorgaben zum Betrieb von Bädern
Die Bundesstadt Bonn ist als Trägerin von Schulen verpflichtet, den Schulen die zur Durchführung des Unterrichtes notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen (§ 79 des Schulgesetzes NRW). Der Schwimmunterricht ist als Teil des Sportunterrichtes in den Lehrplänen für die einzelnen Schulformen verbindlich vorgeschrieben. Mit der Bereitstellung von Wasserflächen an Schulen erfüllt die Bundesstadt Bonn somit eine kommunale Pflichtaufgabe.
Eine aktuelle Aufstellung der Bedarfe an Wasserzeiten für die Bonner Schulen hat ergeben, dass für einen lehrplankonformen Schulschwimmunterricht aller Schulen für jeden Schultag Kapazitäten in Höhe von 102 Stunden vorzuhalten sind. Eine Unterschreitung dieser Kapazitäten würde gegen landesrechtliche Vorgaben verstoßen.
Für die Durchführung einer Unterrichtsstunde Schulschwimmen sind grundsätzlich zwei Schwimmbahnen erforderlich. Bei den Grundschulen ist aufgrund des Anteils an Nichtschwimmer*innen zusätzlich zu
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Fortschreibung beinhaltet folgende Eckpunkte:
__Stadtbezirk Bonn__
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Die Bonner Schwimmbäder sind wichtig für sehr viele Bonner*innen . Daher braucht es eine breite Beteiligung der Stadtgesellschaft, insbesondere der betroffenen Stadtbezirke (Bonn und Bad Godesberg), Schulen, Sport- und Schwimmvereine, Fördervereine der Bäder, Initiativen, Menschen mit Behinderungen sowie der interessierten Stadtgesellschaft (inklusive Kindern und Jugendlichen). Die Beteiligung richtet sich nach den Leitlinien Bürgerbeteiligung und erfolgt vor einer endgültigen Änderung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft.
Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Bonner Bäder darf erst getroffen werden, wennbelastbare und vergleichbare Kosten für die unterschiedlichen Handlungsoptionen vorliegen. Die Kosten müssen dabei alle Optionen inklusive einer festgelegten Nachnutzung berücksichtigen und müssen insbesondere die in der Vorlage angesprochenen Einsparungen deutlich und mit Fakten belegen. Erst auf dieser Grundlage kann der Rat eine wirtschaftlich und sachlich fundierte Entscheidung treffen.
Zur Finanzierung des Erhalts der Bonner Bäder sollen Einsparpotenziale bei der geplanten Stadthaussanierung erzielt werden. Es scheint nicht verhältnismäßig, d
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Sämtliche Freibäder im Stadtgebiet werden dauerhaft erhalten. Zur Gegenfinanzierung des Erhalts und der Sanierung der Bonner Bäder wird die Verwaltung beauftragt, eine Reduzierung des derzeit vorgesehenen Umfangs der Stadthaussanierung vorzunehmen.
Vor der Beschlussfassung wird die Verwaltung gebeten, folgende Dinge zu verwirklichen:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu 1. (Frankenbad): Das Frankenbad ist für die Versorgung im Stadtbezirk Bonn-Zentrum essenziell. Da die Prüfung eines Kombibads am Römerbad Jahre dauern kann und der Ausgang ungewiss ist, dürfen die Planungen zur Sanierung des Frankenbades nicht gestoppt werden. Ein Weiterbetrieb muss bis zur tatsächlichen Fertigstellung eines funktionsfähigen Ersatzes durch notwendige Unterhaltungsmaßnahmen gesichert bleiben. Über den Fortbestand des Frankenbades muss gesondert entschieden werden.
Zu 2. (Melbbad): Die dauerhafte Aufgabe des Melbbads ignoriert den erfolgreichen Bürger*innenentscheid von 2020, bei dem sich über 75.000 Bürger*innen für den Erhalt in jetziger Form aussprachen. Das Bad ist als Ort der Begegnung und zur Abkühlung im Bonner Westen unverzichtbar. Eine Schließung aufgrund der aktuellen Haushaltslage setzt falsche Prioritäten zu lasten der sozialen Infrastruktur. Die Einteilung “ein Bad pro Stadtbezirk” ist nicht sinnvoll, da der Weg von Poppelsdorf bis zum Römerbad gerade an heißen Sommertagen zu weit ist und die Wasserflächen dann kaum ausreichen.
Zu 3. (Panoramabad Rüngsdorf): Analog zum Vorgehen beim Freibad Friesdorf muss der städtische Betrieb so lan
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage 261281 wird wie folgt ergänzt bzw. angepasst:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Vor einer Beschlussfassung muss es den Beteiligten der verschiedenen Gremien möglich sein, umfassend über die Kapazitäten und Pläne der möglichen künftigen Drittanbieter informiert zu werden. Insbesondere Betreiberkonzepte, Finanzierungsplan, Personalgewinnung, Sanierungsbedarfe sollten durch de Drittaanbieter dargestellt werden. Dabei genügen die bisherigen unverbindlichen Ausführungen der Beschlussvorlage nicht. Aus Sicht der Antragsteller ist dazu die transparente und persönliche Darstellung seitens der angedachten künftigen Drittanbieter erforderlich.
Beschlussvorschlag
Vor einer Beschlussfassung der Vorlage - DS261281 - "Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft"
Sachverhalt
Der geplante ganzjährige Betrieb des neuen Kurfürstenbades stellt eine grundlegende Änderung der bisherigen Bonner Bäderkonzeption dar. Eine Begründung, weshalb dieser Strategiewechsel erforderlich oder vorteilhaft ist, enthält die Beschlussvorlage nicht. Ebenso werden seine Auswirkungen auf die Personalverfügbarkeit und den Betrieb der Bonner Freibäder nicht dargestellt.
Da Fachpersonal für den sicheren Betrieb aller Bäder eine zentrale Ressource ist, sollte vor einer Entscheidung transparent dargestellt werden, wie sich ein ganzjähriger Betrieb auf die Personalverfügbarkeit und den Betrieb der Bonner Freibäder auswirkt.
Beschlussvorschlag
Vor einer Entscheidung über den geplanten ganzjährigen Betrieb des neuen Kurfürstenbades legt die Verwaltung die personellen und betrieblichen Auswirkungen auf den Bonner Bäderverbund dar. Dabei ist insbesondere aufzuzeigen, welche Auswirkungen der ganzjährige Betrieb auf die Personalverfügbarkeit und den Betrieb der Bonner Freibäder hat. Dabei ist auch darzustellen, wie das vorhandene Fachpersonal bedarfsgerecht und möglichst effizient für die Bonner Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden kann.
Sachverhalt
Bad Godesberg ist der zweitgrößte Bonner Stadtbezirk. Eine Aufgabe des städtischen Betriebs des Panoramabades würde den Bezirk gegenüber den übrigen Stadtbezirken strukturell benachteiligen. Eine nachvollziehbare Begründung für diese unterschiedliche Behandlung enthält die Beschlussvorlage nicht.
Zudem hat der Rat 2020 ein dezentrales Bäderkonzept mit Hallen- und Freibadangeboten in allen Stadtbezirken beschlossen. Dieser Ratsbeschluss sollte auch für Bad Godesberg weiterhin gelten.
Beschlussvorschlag
Der Wortlaut des Beschlussvorschlages des Oberbürgermeisters wird in Ziffer 1 unter der Überschrift „Stadtbezirk Bad Godesberg“ und dem darunter aufgeführten dritten Spiegelstrich wie folgt ersetzt:
“Das Panoramabad Rüngsdorf wird ohne Einschränkungen weiterhin städtisch betrieben.”
Sachverhalt
Das Modell der Betriebsführung eines Freibades durch Dritte muss auf die Dauer tragfähig sein und es müssen entsprechende organisatorische und personelle Voraussetzungen vorhanden sein. Alle ungeklärten Betriebsrisiken müssen ausgeschlossen werden. Die zukünftigen Angebote in den Freibädern müssen dauerhaft nutzbar bleiben und sozial verantwortbar sein. Die Freibäder bleiben auf jeden Fall Liegenschaften der Stadt Bonn.
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu Ziff. 1: In Hinblick auf den Bürgerentscheid im November 2020 i Vm mit dem angekündigten Bürgerbegehren sollte dieses zunächst geprüft werden, bevor eine Entscheidung in der Sache getroffen wird.
Zu Ziff. 2:
Zitat aus der Verwaltungs-Begründung der Vorlage:
“Das Melbbad ist seit August 2020 aufgrund eines Starkregenereignisses außer Betrieb. Für dieses Bad ist zwingend ein neues Funktionsgebäude erforderlich, da das alte Gebäude nach den Ergebnissen eines Gutachtens des TÜV nicht mehr standsicher ist.
In einem Bürgerentscheid im November 2020 hatten die Bürgerinnen und Bürger mit großer Mehrheit entschieden, dass das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben soll.
Der Rat hatte am 25.08.2022 die Verwaltung auf Basis einer zweiten Machbarkeitsstudie mit der Vorplanung beauftragt (DS __221653__ ). Die Verwaltung hat die in dieser Studie kalkulierten Kosten in Höhe von rund 10 Mio. € gesondert (außerhalb der Bäderpauschale) in den Haushalt eingestellt. Hiervon stehen – unter Berücksichtigung der Aufwendungen für bereits erbrachte Planungsleistungen - noch 4 Mio. € zur
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage 261281 wird wie folgt ergänzt:
a. Liegt das Baugrundgutachten vor? b. Wie viel kosten Projektsteuerung und die externe Planung? c. Welche Leistungen ließen sich auch durch das SGB durchführen? d. Ist die stufenweise Planung beauftragt worden? e. Wie viel kostet der Rückbau? f. Wie viel kostet die Schadstoffsanierung? g. Wie viel kostet die Hangabstützung und welche Art wird hier angesetzt? h. Wie viel kosten die Außenanlagen? i. Wie viel kosten der Neubau von Toiletten, Duschen, Umkleiden, Sozialräumen und die Technik?
Begründung
der Vorlage:
“Das Melbbad ist seit August 2020 aufgrund eines Starkregenereignisses außer Betrieb. Für dieses Bad ist zwingend ein neues Funktionsgebäude erforderlich, da das alte Gebäude nach den Ergebnissen eines Gutachtens des TÜV nicht mehr standsicher ist.
In einem Bürgerentscheid im November 2020 hatten die Bürgerinnen und Bürger mit großer Mehrheit entschieden, dass das Melbbad in seiner jetzigen Form ohne eine Wohnbebauung erhalten bleiben soll.
Der Rat hatte am 25.08.2022 die Verwaltung auf Basis einer zweiten Machbarkeitsstudie mit der Vorplanung beauftragt (DS __221653__ ). Die Verwaltung hat die in dieser Studie kalkulierten Kosten in Höhe von rund 10 Mio. € gesondert (außerhalb der Bäderpauschale) in den Haushalt eingestellt. Hiervon stehen – unter Berücksichtigung der Aufwendungen für bereits erbrachte Planungsleistungen - noch 4 Mio. € zur Verfügung, da ein Teil der Mittel nicht als Haushaltsausgabereste übertragen werden konnte.”
Die enorme Kostensteigerung lässt sich nach Einschätzung der Fragestellenden - zumindest anhand der vorliegenden Ausführungen - nicht plausibel herleiten.
_Gekürzt._
Sachverhalt
Derzeit wird das Lehrschwimmbecken der Ludwig-Richter-Schule jede Woche von rund 1000 Schüler: innen der Ludwig-Richter-Schule und der Astrid-Lindgren-Schule genutzt. Für viele Schüler: innen ist das Lehrschwimmbecken die einzige Möglichkeit das Schwimmen zu lernen.
Die Ludwig-Richter-Schule hat einen Sozialindex von 6 und ist Startchancen-Schule, wir möchten nicht leichtfertig mit dem Lehrschwimmbecken eine wichtige Einrichtung in der Schule aufgeben.
Das Bäderkonzept legt nicht im Detail dar, warum die Verwaltung Einsparpotenzial durch die Schließung des Beckens sieht. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Zahlen der Bezirksvertretung vorzulegen; dabei müssen wesentliche Kosten aufgenommen werden: die jährlichen Betriebskosten, die erwarteten Sanierungskosten, die Kosten der Stilllegung, die Opportunitätskosten für die Belegung des Hardtbergbades und die Kosten des Bustransfers zum Hardtbergbad. Dabei ist auch der Wegzug der Astrid-Lindgren-Schule, dessen Zeitpunkt noch nicht fest liegt, zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag
Nummer 1., Abschnitt Stadtbezirk Hardtberg, zweiter Spiegelstrich wird wie folgt geändert:
Der Betrieb des Lehrschwimmbeckens in der Ludwig-Richter-Schule wird mit Inbetriebnahme des sanierten Hardtbergbades eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen, soweit möglichen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Der Betrieb des Lehrschwimmbeckens in der Ludwig-Richter-Schule wird erst eingestellt,
Bis zu diesem Zeitpunkt werden die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Diese Entscheidung wird erst dann gültig, wenn die Verwaltung eine umfassende Kostenschätzung der Bezirksvertretung Hardtberg zur Genehmigung vorgelegt, die eine Kostenersparnis gegenüber einem Weiterbetrieb darstellt. Bis zu dieser Entscheidung werden keine unumkehrbaren Maßnahmen durchgeführt.
Sachverhalt
Ergibt sich aus der Lektüre des Änderungsantrages und im Übrigen aus der GO NRW in Verbindung mit der Bezirkssatzung.
Beschlussvorschlag
Sämtliche Freibäder im Stadtgebiet werden dauerhaft und möglichst in städtischer Trägerschaft erhalten.