Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn

261284 · 2026-06-24 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet: als Einwohnerin der Bundesstadt Bonn, die seit mehr als drei Monaten im Stadtgebiet wohnt, stelle ich hiermit einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW.

Ich beantrage,

  1. den Bürgerantrag dem zuständigen Ausschuss bzw. dem nach Hauptsatzung oder Geschäftsordnung zuständigen Gremium vorzulegen,
  1. zu beschließen, die Verwaltung mit einem schriftlichen, abstrahierten Bericht zu beauftragen, wie die Bundesstadt Bonn bei komplexen rechtskreisübergreifenden Verwaltungsvorgängen, soweit diese die Bundesstadt Bonn als Verwaltungsträgerin, Arbeitgeberin oder beteiligte Stelle betre Ren, die tatsächliche Anwendung, Dokumentation, Kontrolle, Risikosteuerung und Eskalation vorhandener Standards sicherstellt,
  1. mir das zuständige Gremium, den weiteren Verfahrensgang sowie die spätere Stellungnahme zu diesem Bürgerantrag schriftlich mitzuteilen.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261284-01 Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der strukturellen Kontroll-, Dokumentations- und Steuerungsfähigkeit der Bundesstadt Bonn

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Die Antragstellerin hat ihren Bürgerantrag konkretisiert.

Die Konkretisierung hat folgenden Wortlaut:

Ich bitte, diese Klarstellung zum Vorgang ALLRIS-Nr. 261284 zuzuordnen.

Zur Vermeidung jedes Missverständnisses konkretisiere ich meinen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW wie folgt:

Ich beantrage, dass der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beschließt bzw. der Verwaltung empfiehlt, dem Ausschuss eine schriftliche, prüffähige und rechtskreisrein gegliederte Stellungnahme vorzulegen, wie die Bundesstadt Bonn in komplexen beschäftigten-, schwerbehinderten-, datenschutz-, informationsfreiheits- und beschwerdebezogenen Mehrfachvorgängen Zuständigkeiten, Federführung, Aktenführung, Datenwege, barrierearme schriftliche Kommunikation, Beteiligung zuständiger Schutzstellen sowie fristgerechte Bearbeitung organisatorisch sicherstellt.

Die von mir übersandten Fragen bitte ich insoweit als Prüf- und Begründungspunkte für die verwaltungsseitige Stellungnahme und die politische Beratung zu behandeln. Sie sollen den Bürgerantrag nicht ersetzen, sondern dessen tatsächliche und organisatorische Grundlage konkretisieren.

Fachrech

_Gekürzt._

Begründung

spunkte für die verwaltungsseitige Stellungnahme und die politische Beratung zu behandeln. Sie sollen den Bürgerantrag nicht ersetzen, sondern dessen tatsächliche und organisatorische Grundlage konkretisieren.

Fachrechtliche Individualverfahren bleiben hiervon ausdrücklich unberührt und sind getrennt zu bearbeiten. Das gilt insbesondere für die gesonderte Korrespondenz zur AGG-Beschwerde nach § 13 AGG, die kein Bestandteil des Bürgerantrags ist.

Dokumente