Originalquelle: ALLRIS-Original
261284 · 2026-06-24 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet: als Einwohnerin der Bundesstadt Bonn, die seit mehr als drei Monaten im Stadtgebiet wohnt, stelle ich hiermit einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW.
Ich beantrage,
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Beschlussvorschlag
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Die Antragstellerin hat ihren Bürgerantrag konkretisiert.
Die Konkretisierung hat folgenden Wortlaut:
Ich bitte, diese Klarstellung zum Vorgang ALLRIS-Nr. 261284 zuzuordnen.
Zur Vermeidung jedes Missverständnisses konkretisiere ich meinen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW wie folgt:
Ich beantrage, dass der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beschließt bzw. der Verwaltung empfiehlt, dem Ausschuss eine schriftliche, prüffähige und rechtskreisrein gegliederte Stellungnahme vorzulegen, wie die Bundesstadt Bonn in komplexen beschäftigten-, schwerbehinderten-, datenschutz-, informationsfreiheits- und beschwerdebezogenen Mehrfachvorgängen Zuständigkeiten, Federführung, Aktenführung, Datenwege, barrierearme schriftliche Kommunikation, Beteiligung zuständiger Schutzstellen sowie fristgerechte Bearbeitung organisatorisch sicherstellt.
Die von mir übersandten Fragen bitte ich insoweit als Prüf- und Begründungspunkte für die verwaltungsseitige Stellungnahme und die politische Beratung zu behandeln. Sie sollen den Bürgerantrag nicht ersetzen, sondern dessen tatsächliche und organisatorische Grundlage konkretisieren.
Fachrech
_Gekürzt._
Begründung
spunkte für die verwaltungsseitige Stellungnahme und die politische Beratung zu behandeln. Sie sollen den Bürgerantrag nicht ersetzen, sondern dessen tatsächliche und organisatorische Grundlage konkretisieren.
Fachrechtliche Individualverfahren bleiben hiervon ausdrücklich unberührt und sind getrennt zu bearbeiten. Das gilt insbesondere für die gesonderte Korrespondenz zur AGG-Beschwerde nach § 13 AGG, die kein Bestandteil des Bürgerantrags ist.