Originalquelle: ALLRIS-Original
261285 · 2026-07-01 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Barbara Krausz Dr. Roswitha Sachsse-Schadt
Die Umwandlung der fünf Projektförderungen in institutionelle Förderungen im Jahr 2020 hat sich in den vergangenen sechs Jahren bewährt. Die betreffenden Akteure arbeiten seit vielen Jahren kontinuierlich, nachhaltig und mit klar institutionellem Charakter.
Trotz der Umstellung wurden die Förderbedingungen bislang nicht vollständig an die übrigen institutionellen Förderungen angeglichen. Teilweise gelten weiterhin projektähnliche Bewilligungsbedingungen, insbesondere die Abhängigkeit von Landesmitteln. Dies führt zu Unsicherheiten und gefährdet langfristig die Planungssicherheit der Kulturschaffenden.
Wir bitten daher um die Angleichung der Förderbedingungen, um Einheitlichkeit, Gleichbehandlung und verlässliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Die fünf betroffenen Institutionen haben ihre Wirkkraft und institutionelle Bedeutung für Bonn über viele Jahre, teilweise Jahrzehnte hinweg nachgewiesen:
o Cocoon Dance, Junior Company
Mit der JUNIOR COMPANY wurde seit 2013 einen Entwicklungsraum für circa 20 bis 30 junge Menschen zwischen 8 und 18 Jahren geschaffen, in dem ein Bewusstsein für die eigene Kreativität, Ausdrucksform und -sprache entstehen kann. In diesem En
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Die Verwaltung wird gebeten, für alle Institutionen, die im Rahmen des Prozesses „Zukunft der Kulturförderung“ im Jahr 2020 von der Projektförderung in die institutionelle Förderung überführt wurden, die gleichen Förderbedingungen anzuwenden wie für alle übrigen institutionell geförderten Einrichtungen. Insbesondere sollen diese Förderungen nicht länger von einer zusätzlichen Landesförderung abhängig gemacht werden. Falls erforderlich, sind die laufenden Bewilligungsbescheide entsprechend zu aktualisieren und die Fördernehmenden zu informieren.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt die Vertagung des Antrags in die Haushaltsberatungen. Eine Dringlichkeit ist nicht gegeben, da die im Jahr 2026 erlassenen Bescheide bestandskräftig sind und nach Kenntnis der Verwaltung keiner der Träger aktuell einen Nachteil in Bezug auf die städtische Förderung hat.
Hintergrund der im Jahr 2020 im Einvernehmen mit den damaligen kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern getroffenen Regelung für die im Antrag genannten fünf Einrichtungen bzw. Institutionen war der Umstand, dass sie über lange Zeiträume aus der Projektförderung finanziert und damit gegenüber anderen Projektantragstellern bevorzugt wurden, da Projektförderung nur drei Mal hintereinander bewilligt werden soll.
Der Wunsch und Vorschlag, diese institutionelle Förderung an die Förderung des Landes zu binden, kam seinerzeit einvernehmlich aus den Reihen der Politik, da diese Bindung auch der Grund für die zuvor verstetigte Projektförderung war. Es sollte damit sichergestellt werden, dass die aus der Projektförderung umgewidmeten Mittel im Falle einer nicht mehr erfolgenden Landesförderung wieder für die Projektförderung genutzt werden können.
Der Wechsel in die institutionelle Förderung -
_Gekürzt._