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Antrag der Grünen-Fraktion: Wissenschaftlich korrekte Information über Stadttauben auf den Internetseiten der Bundesstadt Bonn

261292 · 2026-06-25 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat

Sachverhalt

Die Bundesstadt Bonn informiert auf ihrer Internetseite über Stadttauben und begründet dort unter anderem das bestehende Fütterungsverbot. Mehrfach haben die Stadttaubenhilfe e.V. sowie der Deutsche Tierschutzbund die Verwaltung darauf hingewiesen, dass einzelne Aussagen auf der Website nicht dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechen. Eine Überarbeitung ist trotz wiederholter Hinweise bislang nicht erfolgt.

Insbesondere die Darstellung gesundheitlicher Risiken vermittelt Bürger*innen den Eindruck, Stadttauben stellten eine besondere Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Diese Darstellung ist wissenschaftlich nicht haltbar.

Nach dem aktuellen Stand der Forschung stellen Stadttauben keine besondere Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung dar. Sie übertragen Krankheiten nicht häufiger auf Menschen als andere im städtischen Raum vorkommende Vogelarten. Eine erhöhte Gefährdung von Passant*innen durch die bloße Anwesenheit von Stadttauben ist wissenschaftlich nicht belegt. Die fortgesetzte Darstellung einer besonderen Gesundheitsgefahr trägt zur Stigmatisierung der Tiere bei und erschwert eine sachliche Diskussion über wirksame und tierschutzgerechte Lösungsansätze.

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. die Aussagen zu Gesundheitsrisiken durch Stadttauben auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn zu korrigieren und an den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen. Dabei ist insbesondere deutlich zu machen, dass Stadttauben keine besondere Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung darstellen und eine erhöhte Krankheitsübertragung im Vergleich zu anderen im Stadtgebiet vorkommenden Vogelarten wissenschaftlich nicht belegt ist.
  2. die Herkunft der Stadttaube als Nachfahrin domestizierter Haus- und Brieftauben sowie die daraus resultierende Verantwortung des Menschen in der Informationsdarstellung zu berücksichtigen;
  3. die Informationen um Hinweise auf tierschutzgerechte und wissenschaftlich anerkannte Maßnahmen des Stadttaubenmanagements, insbesondere betreute Taubenschläge und den Austausch von Eiern zur Bestandsregulierung, zu ergänzen;
  4. auf der Internetseite über den bestehenden betreuten Taubenschlag am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) durch die Stadttaubenhilfe e.V. und dessen Funktion für Tierschutz, Populationsmanagement und Sauberkeit im öffentlichen Raum zu informieren.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261292-01 ST Wissenschaftlich korrekte Information über Stadttauben auf den Internetseiten der Bundesstadt Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

  1. die Aussagen zu Gesundheitsrisiken durch Stadttauben auf der Internetseite der Bundesstadt Bonn zu korrigieren und an den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand anzupassen. Dabei ist insbesondere deutlich zu machen, dass Stadttauben keine besondere Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung darstellen und eine erhöhte Krankheitsübertragung im Vergleich zu anderen im Stadtgebiet vorkommenden Vogelarten wissenschaftlich nicht belegt ist.

Das Taubenfütterungsverbot ist u.a. durch das Infektionsschutzgesetz (§§ 16 ff. IfSG) begründet. Grundsätzlich können fast alle Tiere Krankheitserreger auf irgendeine Weise aufnehmen und wieder so abgeben, dass Menschen infiziert werden können. Daher fallen nicht nur Tiere wie z.B. Tauben, Ratten, Mäuse oder Zecken, sondern auch Nutz- und Haustiere wie Katzen, Hunde und Ziervögel unter den Anwendungsbereich des IfSG.

__Der Text der Webseite wird wie folgt angepasst: __

Tauben füttern – in Bonn verboten […]

Stadttauben können, wie andere Vogelarten, Träger von Krankheitserregern sein. Eine Übertragung auf den Menschen ist grundsätzlich möglich, tritt jedoch selten auf. Für Menschen besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko, wenn sie -wie beim Fütter

_Gekürzt._

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