Originalquelle: ALLRIS-Original
261295 · 2026-06-25 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Die Linke Bezirksfraktion Bonn Dr. Alexandra Leipold
Die bestehende Richtlinie trägt seit vielen Jahren zur Förderung des kulturellen Lebens, des Brauchtums und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtbezirk Bonn bei. Die gesellschaftliche Zusammensetzung der Stadt und ihrer Stadtbezirke hat sich jedoch in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert. Heute wird das kulturelle Leben Bonns nicht nur durch traditionelle Heimat-, Brauchtums-, Gesangs- und Musikvereine geprägt, sondern auch durch zahlreiche interkulturelle Kulturvereine, Migrantenselbstorganisationen und weitere zivilgesellschaftliche Initiativen, die kulturelle Traditionen pflegen, Gemeinschaft stiften und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen.
Mit der vorgeschlagenen Anpassung der Richtlinie soll diesem gewandelten Verständnis von Heimat und kulturellem Leben Rechnung getragen werden. Ziel ist nicht die Ablösung bestehender Förderstrukturen, sondern deren behutsame Öffnung für Vereine und Vereinigungen, die durch ihre Aktivitäten einen Beitrag zur kulturellen Vielfalt, zur Begegnung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen und zum gemeinschaftlichen Leben im Stadtbezirk leisten.
Die Erweiterung des Förderzwecks stärkt die Teilhabe aller Bonnerinnen und Bonn
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An der Richtlinie sollen folgende Änderungen vorgenommen werden (kursiv):
Überschrift:
Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen zur Pflege von Heimat, Brauchtum, kultureller Vielfalt und gesellschaftlichem Zusammenhalt sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn
Zu 1. Grundsätze:
Es ist das Ziel der Bezirksvertretung Bonn, Vereine und Vereinigungen, die durch ihre Aktivitäten zur Pflege von Heimat, Brauchtum, kulturellen Traditionen, kultureller Vielfalt sowie zum gesellschaftlichen Zusammenhalt im Stadtbezirk beitragen, zu fördern. Förderfähig sind sowohl traditionsgebundene als auch interkulturelle und kulturvermittelnde Aktivitäten, die das gemeinschaftliche Leben stärken und den Austausch zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen fördern.
Zu 2. Geltungsbereich und Voraussetzungen der Förderungen:
2.1 Die Richtlinien gelten für alle ehrenamtlich geführten Vereine und Vereinigungen, die durch ihre Aktivitäten zur Pflege von Heimat, Brauchtum, kulturellen Traditionen, kultureller Vielfalt sowie zum gesellschaftlichen Zusammenhalt im Stadtbezirk beitragen.
Zu 3. Höhe der Zuschüsse:
Liste mit Benennung konkreter Vereine /
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es bei Annahme des Antrags zu einer drastischen Reduzierung der jeweiligen Zuschüsse für die Vereine und Vereinigungen kommen könnte.
Eine Erhöhung des Zuschussbudgets ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Bonn nicht möglich. Die Verwaltung ist im Gegenteil bestrebt, das Budget nicht zu kürzen. Die Zuschusshöhe ist bereits für alle antragstellenden Vereine und Vereinigungen sehr gering im Vergleich zum Bedarf im Rahmen der Vereinsarbeit.
Die Höhe der Zuschüsse unter Ziffer 3 der genannten Richtlinien sollte aus Transparenzgründen nicht gestrichen werden. Für die antragstellenden Vereine und Vereinigungen sollte nachvollziehbar sein, wie hoch Zuschüsse ausfallen können.
Die Verwaltung regt daher an, den Antrag auf Änderung der Richtlinien abzulehnen. Eine Änderung der Richtlinien ist bereits in Bearbeitung und soll der BV Bonn möglichst noch in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt werden.