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Bürgerantrag: Antrag auf Einrichtung einer Tempo 30-Zone/verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Derlestraße

261317 · 2026-07-01 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet: hiermit beantrage ich die Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf der Derlestraße im gesamten Abschnitt zwischen der Straße „Am Burgweiher“ und dem „Konrad-Adenauer-Damm“. Der genannte Straßenabschnitt weist im täglichen Verkehrsfluss erhebliche Sicherheitsdefizite und Lärmbelastungen auf, die eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dringend erforderlich machen.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261317-01 Bürgerantrag: Antrag auf Einrichtung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich Derlestraße

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet: hiermit stelle ich gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen einen Bürgerantrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Derlestraße/Heilsbachstraße in Bonn Duisdorf.

Ich beantrage die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) im Bereich der Kreuzung Derlestraße/Heilsbachstraße sowie die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Derlestraße in diesem Bereich. Sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h rechtlich nicht möglich sein, bitte ich um die Prüfung anderer geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

261317-02 ST Bürgerantrag: Antrag auf Einrichtung einer Tempo 30-Zone/verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Derlestraße

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung verweist auf die Mitteilungsvorlage __DS 260690-01__ .

__Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Hardtberg: __

Der Bürgerantrag ist im Sinne der Stellungnahme erledigt. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Hardtberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

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