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261329 · 2026-07-06 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage, dass die Stadt Bonn diese Umweltbelastungen permanent evaluiert und die Messergebnisse als Basis für politische Entscheidungen genutzt werden.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Erhöhte Verkehrsaufkommen bedingen insbesondere höhere Konzentrationen von Luftschadstoffen wie Stickoxide und Feinstaub sowie Lärm.
Luftschadstoffe
Die Verwaltung informierte mit der __DS 260997__ über die zugrunde liegende Gesetzgebung in der Luftreinhaltung und Änderung der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2030. In Nordrhein-Westfalen sind vor allem die Bezirksregierungen für die Luftreinhaltung zuständig. Die Messung der Luftqualität erfolgt in Nordrhein-Westfalen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK NRW). Daher arbeitet die Stadt Bonn in diesem Themenfeld eng mit der Bezirksregierung Köln und dem LANUK NRW zusammen, um den Vorgaben der EU zu entsprechen.
Mit Sperrung der Bonner Nordbrücke ist davon auszugehen, dass sich aufgrund der Ausweichverkehre die Umweltbelastungen auf Ausweichrouten erhöhen können. Die Verwaltung ist diesbezüglich eng im Austausch mit der Bezirksregierung; so erlaubte diese der Stadt Bonn, das im Luftreinhalteplan für Bonn festgelegte Durchfahrverbot auf der Reuterstraße für Fahrzeuge über 3, 5 Tonnen, für sechs Monate auszusetzen.
_Gekürzt._