Originalquelle: ALLRIS-Original
261332 · 2026-08-17 · Beschlussvorlage · öffentlich
II. Hinweise
Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Begründung __Plangebiet__
Das ca. 2.300 m² große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Graurheindorf zwischen der Herseler Straße, dem Bonner Berg und dem Keltenweg. Es ist Teil einer III bis V- geschossigen zeilenförmig angelegten Wohnsiedlung, welche rückwärtig von II-geschossigen Einzel- bzw. Doppelhäusern entlang des Keltenweg liegt. Die Grundstücksflächen der Wohnanlage sind begrünt und mit Bäumen bestanden.
Innerhalb des Plangebiets befinden sich neben Grünflächen ein Hof mit 28 Garagen sowie ein zur Herseler Straße orientierter, leerstehender Kiosk. Die Grundstücksflächen werden im Südosten mit einem öffentlichen Fußweg begrenzt, welcher die Herseler Straße mit dem Keltenweg verbindet.
In der unmittelbareren Nachbarschaft des Plangebietes befinden sich südostausgerichtete Wohnzeilen mit überwiegend vier Vollgeschossen, wobei die mittlere Gebäudezeile Herseler Straße 8a-8d III-geschossig gebaut ist. Südlich des Bonner Berg liegt eine in Südwestrichtung orientierte Gebäudezeile. Hier ist neben der IV-Geschossigkeit zusätzlich ein V-geschossiger Gebäud
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
I. Beschlüsse
Der Rat beschließt
sentwurfs des Bebauungsplans Nr. 6524-1 in der Fassung des Beschlusses zur Veröffentlichung in dem Kapitel 2.4.3 Ruhender Verkehr / Mobilitätskonzept. Die entfallende Textpassage ist durch Streichung kenntlich gemacht.