Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028492) # Grüner-Dringlichkeitsantrag: Bürgerbeteiligung zur Bonner Bäderlandschaft 261341 · 2026-07-08 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Friederike Dietsch Dr. Daniel Rutte Dr. Ursula Bach Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Karin Langer ## Sachverhalt Mit der vorliegenden Beschlussvorlage schlägt die Verwaltung eine grundlegende Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft vor. Diese geht weit über eine Fortschreibung des im Jahr 2020 beschlossenen Rahmenplans hinaus. Vorgesehen sind unter anderem die Aufgabe der Sanierungsplanung für das Frankenbad zugunsten der Prüfung eines Kombibades am Römerbad, die dauerhafte Aufgabe des Melbbades, die Übertragung von Freibädern an Dritte, die Schließung weiterer Lehrschwimmbecken, sowie eine grundlegende Neustrukturierung der Bonner Bäderlandschaft. Diese Entscheidungen betreffen die öffentliche Daseinsvorsorge in allen vier Stadtbezirken und werden die Schwimmversorgung in Bonn für Jahrzehnte prägen. Der Verweis der Verwaltung auf eine Bürgerbeteiligung aus dem Jahr 2020 kann eine erneute Beteiligung nicht ersetzen. Die damalige Beteiligung bezog sich auf einen anderen Planungsstand und erfolgte unter völlig anderen finanziellen, personellen und klimapolitischen Rahmenbedingungen. Die jetzt vorgeschlagenen Strukturentscheidungen waren damals weder Gegenstand der Beteiligung noch absehbar. Der Rat hat 2014 die Leitlinien Bürgerbeteiligung beschlossen und befasst sich zurzeit mit deren Weitere _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt: 1. Vor einer abschließenden Beschlussfassung über die Fortschreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft wird ein Beteiligungsverfahren nach den Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn durchgeführt. Der Bürgerbeteiligung sind verschiedene Szenarien mit jeweils definierten finanziellen Rahmenbedingungen zugrunde zu legen. 2. Das Sport- und Bäderamt wird beauftragt, gemeinsam mit der Abteilung Bürgerbeteiligung ein Vorhabenblatt und ein Beteiligungskonzept gemäß den Leitlinien zu erstellen und den zuständigen Beteiligungsgremien vorzulegen. 3. Das Beteiligungsverfahren ist so auszugestalten, dass insbesondere die betroffenen Stadtbezirke, Schulen, Sport- und Schwimmvereine, Fördervereine der Bäder, Initiativen, Menschen mit Behinderungen sowie die interessierte Stadtgesellschaft (inklusive Kinder und Jugendliche) beteiligt werden. 4. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sind den politischen Gremien vor der abschließenden Beschlussfassung über die Fortschreibung des Rahmenplans vorzulegen und in die politische Abwägung einzubeziehen. ## Begründung der Dringlichkeit: ** Die Fortschreibung des Bäderkonzepts wird bereits unmittelbar nach der Sommerpause in den politischen Gremien beraten und soll am 24. September 2026 durch den Rat beschlossen werden. Eine Bürgerbeteiligung kann ihren Zweck nur erfüllen, solange die Grundsatzentscheidung noch nicht getroffen wurde und die Ergebnisse in die politische Entscheidungsfindung einfließen können. Wird zunächst der Rahmenplan beschlossen, wäre eine spätere Beteiligung auf eine nachträgliche Information reduziert und würde den Anforderungen der Leitlinien nicht mehr entsprechen. Die Dringlichkeit ergibt sich daher daraus, dass eine spätere Behandlung dieses Antrags den Zweck des beantragten Beteiligungsverfahrens vereiteln würde. ## Beratungsfolge - 2026-07-09 · Rat · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2026-09-28 · Rat · vertagt ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3183152&OTYP=41))