Originalquelle: ALLRIS-Original
261385 · 2026-07-20 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Bonn Dr. Ursula Bach
Die Bezirksverwaltungsstelle Bonn ist eine wichtige Anlaufstelle für den Stadtbezirk. Mit dem bevorstehenden Auszug aus dem Stadthaus besteht die Chance, die zukünftige Unterbringung frühzeitig und zukunftsfähig zu planen. Dabei müssen nicht nur geeignete Büroräume für die Bezirksverwaltungsstelle gefunden werden, sondern auch dauerhaft geeignete Räumlichkeiten für die öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung Bonn. Diese müssen den Anforderungen an Barrierefreiheit, Öffentlichkeit, Erreichbarkeit und eine ordnungsgemäße Gremienarbeit entsprechen.
Die Bezirksvertretung hat daher ein berechtigtes Interesse daran, frühzeitig über den Stand der Planungen, die geprüften Standortoptionen und die Kriterien für die Standortentscheidung informiert zu werden.
Des geplanten Umzugs der Stadtverwaltung aus dem Stadthaus stellt sich die Frage, an welchem Standort die Bezirksverwaltungsstelle künftig untergebracht werden soll und welche Optionen die Verwaltung hierfür prüft. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Bezirksvertretung Bonn auch künftig über geeignete Räumlichkeiten für ihre öffentlichen Sitzungen im Bezirk Bonn verfügt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
1. Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich der zukünftigen Unterbringung der Bezirksverwaltungsstelle Bonn nach dem Auszug aus dem Stadthaus?
Eine erste Prüfung erfolgte für die Option, die Bezirksverwaltungsstelle im Alten Rathaus am Markt unterzubringen. Zwei verschiedene Varianten dort wurden positiv bewertet, aber noch nicht final im Detail geplant. In diesen Varianten würden sowohl die Büronutzung, als auch das Sitzungsgeschäft in der Liegenschaft stattfinden. Die Unterbringung ist gegenüber der Leitung der Bezirksverwaltungsstelle im August kommuniziert worden und soll in den kommenden Monaten finalisiert werden.
2. Welche Anforderungen bestehen aus Sicht der Verwaltung an die zukünftigen Räumlichkeiten der Bezirksverwaltungsstelle und der zukünftigen Sitzungsräume (insbesondere Flächenbedarf, Barrierefreiheit, Bürgernähe, Erreichbarkeit sowie Sitzungs- und Büroräume)?
Folgende Anforderungen wurden durch den Fachbereich definiert:
_Gekürzt._