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Eintragung der Wohnanlage Oberer Lyngsberg in die Denkmalliste der Stadt Bonn

261388 · 2026-08-02 · Mitteilungsvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Mitteilung:

Nachdem mit Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) vom 19.5.2025 der Denkmalwert der Wohnanlage Oberer Lyngsberg (Bezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof) festgestellt wurde, eröffnete die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bonn (UDB), die sich der fachlichen Auffassung angeschlossen hatte, das Eintragungsverfahren für die Aufnahme der Siedlung als ein Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Bonn. Dies wurde mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bonn vom 11.2.2026 bekannt gegeben. Zugleich wurde hierdurch die Siedlung unter vorläufigen Schutz gem. § 4 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) gestellt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wurde den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 27.3.2026 gegeben. Im Anschluss erfolgte eine Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im fachlichen Diskurs zwischen LVR-ADR und UDB, der in einer Überarbeitung der gutachtlichen Stellungnahme durch das LVR-ADR mündete. Nach Auffassung beider Denkmalbehörden ist die Denkmaleigenschaft für die Wohnanlage Oberer Lyngsberg weiterhin gegeben, wenngleich der Schutzumfang in B

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

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