Originalquelle: ALLRIS-Original

Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum Zwecke der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 8123-1 „Am Ennertbad“, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven

261390 · 2026-08-20 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

  1. über die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8123-1 abgegebenen Stellungnahmen gemäß den Anlagen A-C.
  1. die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8123-1 im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven, zwischen der Holtorfer Straße, der Trasse der ehemaligen Beueler Industriebahn, der Bundesautobahn A 59, der Straße Am Ennertbad und dem Grundstück des Ennertbads gemäß § 10 BauGB als Satzung.

Begründung

__Plangebiet und bestehendes Planungsrecht__

Im Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn ist das Plangebiet als Wohnfläche sowie Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freibad (im Bereich des Ennertbads) bzw. ohne besondere Zweckbestimmung (im Bereich der A 59) ausgewiesen. Direkt südlich an den Bebauungsplan grenzt das Naturschutzgebiet Ennert an.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8123-1 der Bundesstadt Bonn mit Rechtskraft vom 21. März 1975 umfasst einen Bereich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/Bechlinghoven, zwischen der Holtorfer Straße, der Trasse der ehemaligen Beueler Industriebahn, der Bundesautobahn A 59, der Straße Am Ennertbad sowie das Grundstück des Ennertbads. Das ca. 11, 4 ha große Gebiet ist in drei verschiedene Nutzungsbereiche unterteilt. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Wohnflächen sind nahezu vollständig bebaut. Im Westen des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist eine Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung, im Zentrum Flächen für Reine Wohngebiete (WR) und im Osten eine öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Freibad ausgewiesen. Zusätzlich sind öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt. Für den Bereich des WR ist eine ein- bis zweigeschossig

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

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