Originalquelle: ALLRIS-Original
261408 · 2026-07-24 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg Christa Orlowski Marc Daniel Heintz
Senior*innen gehören zu den vulnerabelsten gesellschaftlichen Gruppen und bedürfen unseres besonderen Schutzes, wie auch die Erfahrungen in der Covid Pandemie gezeigt haben.
Der sich rasant verstärkende Klimawandel bringt eine immer höhere Zahl von Extremwetterphänomenen mit sich. Für die Sommerzeit bedeutet dies in unseren Breiten nicht nur Rekordtemperaturen von bis zu 41 Grad sondern auch eine Verstetigung von länger anhaltenden Hitzewellen mit Werten zwischen 32 und 38 Grad über einen Zeitraum von mehreren Tagen bis zu Wochen mit tropischen Nächten ohne Erholungswert, die speziell für ältere Menschen eine enorme physische, teilweise auch psychische Belastung und damit Gesundheitsgefährdung darstellen.
Die Ausstattung von Senior*inneneinrichtungen mit Klimaanlagen oder naturnahe Maßnahmen wie Begrünung, Bewässerung, Entsiegelung etc. erscheint daher als Gebot der Daseinsvorsorge in der Verantwortlichkeit der Trägerschaft bzw. der Kommune im Rahmen der Heimaufsicht.
Die Dringlichkeit ergibt sich derzeit unmittelbar aus der täglichen Beobachtung der Wetterprognosen. Die Hitzewelle im Juni forderte in Deutschland laut Robert-Koch-Institut (RKI) 5.100 Menschenleben.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg bittet die Verwaltung um Beantwortung mehrerer Fragen zum Hitzeschutz in Bad Godesberger Senior*inneneinrichtungen.
Voranzustellen ist der Hinweis, dass die WTG-Behörde auf Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW) mit ordnungsbehördlichem Auftrag für Betreuungsleistungen sowie die Überlassung von Wohnraum zuständig ist, wenn diese Angebote entgeltlich sind und im Zusammenhang mit den durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ausgelösten Unterstützungsbedarfen und darauf bezogenen Leistungen stehen, außerdem für Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Dies bedeutet im Kontext der vorliegenden großen Anfrage, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Gasteinrichtungen (Kurzzeit- und Tagespflegepflegeein-richtungen, Hospize) in den Zuständigkeitsbereich der WTG-Behörde fallen.
Im Rahmen von (unangemeldeten) Regel- und Anlassprüfungen ist es Aufgabe der WTG-Behörde, zu prüfen, ob diese Einrichtungen die Anforderungen nach diesem Gesetz und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung erfüllen.
**1. Ist dem Amt für Soziales und Wohnen als zuständiger WTG-Behörde bekannt
_Gekürzt._