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BSW/SBI-Antrag: Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open-Source Lösungen und Kooperation

261415 · 2026-08-31 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Moussa Acharki

Sachverhalt

Die Entscheidung des US-Supreme Courts vom 29. Juni 2026 markiert einen Wendepunkt für die digitale Souveränität Europas. Mit dem Urteil zur Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) – einer zentralen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – wurde eine weitere Säule des EUUS-Datentransferrahmens („Privacy Shield“) infrage gestellt, da die FTC bisher als Garant für den Schutz personenbezogener Daten von EU Bürgern und Bürgerinnen fungierte. Gleichzeitig bleiben US-Gesetze wie der Cloud Act und der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) in Kraft. Diese verpflichten Technologiekonzerne wie Microsoft, Meta, Google oder Amazon, Daten an US-Behörden weiterzugeben – selbst wenn die Daten in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.

Damit besteht die Gefahr, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verletzt wird, da ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr gewährleistet ist. Für europäische Verwaltungen bedeutet dies: Die Nutzung US-amerikanischer Software ist mit unkalkulierbaren Risiken für den Schutz öffentlich rechtlicher Daten, die Privatsphäre und die Rechtsstaatlichkeit verbunden.

Kommunen stehen vor der H

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Beschlussvorschlag

Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open-Source Lösungen und Kooperation

1. Prüfauftrag an die Verwaltung:

Die Verwaltung wird beauftragt,

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261415-01 ST Stellungnahme der Verwaltung zum BSW/SBI-Antrag: Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open-Source Lösungen und Kooperation

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung verweist inhaltlich auf die Stellungnahme unter der Drucksachennummer __260691-01 ST__ sowie auf die Beratungen am 05.05.2026 im Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung.

Die Position der Verwaltung, dass der Ansatz „Public Money Public Code“ (Veröffentlichung der mit Steuergeldern finanzierten Software als freie, nachnutzbare Software) grundsätzlich befürwortet wird, ist unverändert. Open Source wird in Teilen bei IT-Anwendungen in den Fachämtern, aber auch bei zentralen IT-Infrastrukturkomponenten im Rechenzentrum sowie bei Datenbanken und im Netzwerk eingesetzt.

Die Verwaltung weist zur Umsetzung allerdings erneut darauf hin, dass der weitere Ausbau von Open Source im Wesentlichen von den verfügbaren Finanz- und Personalmitteln abhängt. In der Strategiediskussion „Digitale Verwaltung“ hatte die Verwaltung im Jahr 2021 vorgeschlagen, die eigene Kontrolle und Souveränität für den laufenden Geschäftsbetrieb zu sichern und zunächst auf Basis bereits vorhandener und geplanter IT-Standards im öffentlichen Sektor und mithilfe offener und freier Schnittste

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