Originalquelle: ALLRIS-Original
261419 · 2026-08-31 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan sowie der Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.10.2026 als 1. Fortsetzungsantrag für das Städtebauförderprogramm 2027 anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.
Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich, da mit ihr die Grundlage für die Erarbeitung eines umfangreichen Fortsetzungsantrags auf Städtebaufördermittel gelegt wird, der spätestens am 30.10.2026 eingereicht werden muss. Bei einer Beschlussfassung nach dieser Frist ist die Einhaltung diverser Projektzeitpläne des ISEK Bad Godesberg gefährdet, da dann die Förderung nicht mehr gesichert ist und die Stadt Gefahr läuft, die Gesamtkosten selbst übernehmen zu müssen (erheblicher finanzieller Schaden). Aufgrund der komplexen verwaltungsinternen Abstimmung (auch im Rahmen der Doppelhaushaltsaufstellung) war eine frühere Einbringung der Vorlage nicht möglich.
Bisherige Schritte / Förderverlauf
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Bad Godesberg wurde 2020 beschlossen (DS-Nr. __190431__ ) und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung in Bad Godesberg für mindestens 15 Jahre dar. Im Jahr 2021 hat die Stadt Bonn bereits einen Antrag auf Städtebaufördermittel gestellt (DS-Nr. __211222__ ), der ke
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