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Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck)

2026-09-01 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

  1. Der Genehmigungsplanung für die Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) gemäß den als Anlage beigefügten Planunterlagen des Büros Werner Sobek AG wird zugestimmt.
  2. Die weitere Planung sowie die Durchführung der Maßnahme erfolgen durch die Stadtwerke Bonn bzw. die Quartier Bonn West GmbH (QBW) als Projektentwicklerin im Namen und auf Rechnung der Bundesstadt Bonn in enger Abstimmung mit der Verwaltung.
  3. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unabhängig vom Vorliegen endgültiger Förderbescheide. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sowohl die Bezirksregierung Köln als auch go.Rheinland die Förderfähigkeit der Maßnahme bestätigt haben und Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahme in Aussicht gestellt wurden. Die endgültige Förderung bleibt den jeweiligen Bewilligungsbescheiden vorbehalten.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Der Beschluss ist unaufschiebbar, da die Umsetzung an ein von der Deutschen Bahn vorgegebenes Sperrpausenfenster gebunden ist. Nach aktuellem Stand steht für die notwendigen Arbeiten über den Gleisbereich lediglich eine geeignete Sperrpause im April 2028 zur Verfügung. Weitere Sperrpausen werden derzeit nicht verbindlich in Aussicht gestellt; nach Auskunft der Deutschen Bahn wäre bei Verpassen dieses Zeitfensters mit einer Verschiebung des Vorhabens um mehrere Jahre zu rechnen.

Die Rad- und Fußwegbrücke ist Bestandteil der verkehrlichen Erschließung des Innovationsdreiecks und soll in enger Abstimmung mit der QBW Quartier.Bonn West GmbH bzw. den Stadtwerken Bonn umgesetzt werden. Eine zeitliche Verschiebung würde die vorabgestimmten Projektabläufe beeinträchtigen und erhebliche Risiken für die Gesamtentwicklung des Innovationsdreiecks nach sich ziehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der von der QBW zugesagte finanzielle Beitrag in Höhe von 1 Mio. € bei einer wesentlichen zeitlichen Verschiebung des Projektes nicht mehr in der vorgesehenen Form zur Verfügung steht. Dies würde zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung des städtischen Haushal

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

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