Originalquelle: ALLRIS-Original
2026-09-01 · Beschlussvorlage · öffentlich
Begründung der Dringlichkeit: Der Beschluss ist unaufschiebbar, da die Umsetzung an ein von der Deutschen Bahn vorgegebenes Sperrpausenfenster gebunden ist. Nach aktuellem Stand steht für die notwendigen Arbeiten über den Gleisbereich lediglich eine geeignete Sperrpause im April 2028 zur Verfügung. Weitere Sperrpausen werden derzeit nicht verbindlich in Aussicht gestellt; nach Auskunft der Deutschen Bahn wäre bei Verpassen dieses Zeitfensters mit einer Verschiebung des Vorhabens um mehrere Jahre zu rechnen.
Die Rad- und Fußwegbrücke ist Bestandteil der verkehrlichen Erschließung des Innovationsdreiecks und soll in enger Abstimmung mit der QBW Quartier.Bonn West GmbH bzw. den Stadtwerken Bonn umgesetzt werden. Eine zeitliche Verschiebung würde die vorabgestimmten Projektabläufe beeinträchtigen und erhebliche Risiken für die Gesamtentwicklung des Innovationsdreiecks nach sich ziehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der von der QBW zugesagte finanzielle Beitrag in Höhe von 1 Mio. € bei einer wesentlichen zeitlichen Verschiebung des Projektes nicht mehr in der vorgesehenen Form zur Verfügung steht. Dies würde zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung des städtischen Haushal
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