Originalquelle: ALLRIS-Original
261442 · 2026-08-03 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Hiermit beantrage ich die Öffnung der Einbahnstraße in der Stiftsstraße auf Höhe der Hausnummern 1-17 für das Befahren mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung kommend von der Bergheimer Str./Dixstr. bis zur Einmündung Wittestr.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Die beantragte Öffnung der Stiftsstraße für den Radverkehr ist aus Platzgründen nicht zulässig, da die notwendigen Maße gem. VwV StVO nicht erreicht werden. Schon heute müssen verbotswidrig fahrende Radfahrende auf den Gehweg ausweichen, sofern dort eine Begegnung mit einem Bus stattfindet. Der Bürgerantrag ist daher abzulehnen.
__Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: __
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.