Originalquelle: ALLRIS-Original
261448 · 2026-08-04 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Dr. Dominique Löbach Johannes Gerd de Vries
Auf beiden Seiten der Kennedy Brücke gibt es einen Rad- und Fußweg, die aber nicht baulich getrennt sind. Es gibt eine unterschiedliche Färbung des Bodenbelags, aber keine scharf kontrastierende Trennung in der Mitte. So kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer auf den Fußweg fahren und es hier zu Konflikten mit den Fußgängern kommt. Auch ist es so, dass die Beleuchtung der Kennedy Brücke eine Lichtfarbe hat, die in der Dunkelheit die Farben der beiden Bodenbeläge gleich erscheinen lässt. So entsteht erst recht der Eindruck einer sehr großen Breite des Radweges. Die in den Auffahrtsbereichen der Brücke angebrachten „Noppenplatten“ haben den Vorteil, dass ein Überfahren dieser Elemente vom Radfahrer sofort bemerkt wird. Ein unbeabsichtigtes Überfahren des Trennstreifen kann dann wieder korrigiert werden.
Die beiden bestehenden Wege für Fußgänger und Radfahrer auf beiden Seiten der Brücke werden durch keine saubere kontrastreiche durchgehende Markierung (Mittelstrich) optisch voneinander getrennt.
Deshalb wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, die an den Auffahrten verlegten weißen „Noppenplatten“ als Trennung durchgehend auf beiden Seiten der Brücke zu verlegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Markierung auf der Brücke ist nicht erforderlich, da die Bereiche bereits farblich getrennt sind.
Die Herstellung einer Trennung durch taktile Markierung würde laut aktuellem Markierungsvertrag 296, 93 € netto je Meter betragen.
Bauliche Noppenplatten können mit ca. 100 € netto je Meter angesetzt werden.
Daraus ergeben sich in Fahrtrichtung Beuel bei rund 570m Kosten für eine taktile Markierung von 570 m x 296, 93 € = 169.250 € netto, entsprechend
__201.407 € brutto__ und für bauliche Noppenplatten 570 m x 100, 00 € = 57.000 € netto, entsprechend __67.830 €__ __brutto.__
Für die Fahrtrichtung Bonn wären bei ca. 590m folgende Kosten anzusetzen:
Taktile Markierung: 590 m x 296, 93 € = 175.188 € netto, entsprechend __208.474 € brutto.__
Bauliche Noppenplatten: 590 m x 100, 00 € = 59.000 € netto, entsprechend __70.210 € brutto.__
Haushaltsmittel stehen für beide Varianten nicht zur Verfügung.
Sachverhalt
Die beiden Wege sind nur durch sich leicht unterscheidende Grautöne farblich getrennt. Bei schlechten Lichtverhältnissen oder wie schon beschrieben im Schein der Brückenbeleuchtung sind die beiden Wege nicht mehr zu unterscheiden. Jetzt in der anstehenden Herbst- und Winterzeit wird dieses Problem akut, sodass hier zeitnah eine optisch gut zu erkennende Trennung erfolgen muss. Den Antragstellern ist die Haushaltslage der Stadt bewußt, daher sollen Fördermittel geprüft werden und die Verlegung der Noppenplatten mit der nächsten Erneuerung des Belages erfolgen.
Beschlussvorschlag