Originalquelle: ALLRIS-Original
261452 · 2026-08-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
Frau Dr. Birgit Schneider-Bönninger wird mit Wirkung vom 01.03.2027 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Beigeordneten der Stadt Bonn ernannt und in die Besoldungsgruppe B 6 LBesG NRW eingruppiert.
Frau Dr. Birgit Schneider-Bönninger wurde mit Wirkung vom 01.03.2019 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zur Beigeordneten der Stadt Bonn ernannt.
Der Oberbürgermeister schlägt die Wiederwahl von Frau Dr. Schneider-Bönninger vor. Nach Ablauf der Wahlzeit ist die erneute Berufung ohne Stellenausschreibung zulässig (§ 71 Absatz 2 Satz 2 GO).