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Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bau-Turbo)

2026-09-04 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

  1. Dem Planungsziel, die Fläche „Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ (siehe Anlage 1) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf wohnbaulich zu entwickeln, wird zugestimmt. Das Vorhaben wird in die Kategorie 2 gemäß der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch ist unter der Bedingung erteilt, dass insbesondere hinsichtlich der Lärmimmissionen und Freiflächenqualität bei dem Vorhaben gesunde Wohnverhältnisse geschaffen bzw. in der Nachbarschaft erhalten werden, keine im Immissionsschutzrecht begründete Einschränkungen der bestehenden Nutzungen auf den benachbarten Grundstücken hervorgerufen werden und die verkehrlichen Auswirkungen verträglich sind.
  1. Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-3 „Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ wird zugestimmt. Als Maßnahme der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).
  1. Der Antragsteller hat mind. drei städtebauliche Varianten zu erstellen. Nach Vorberatung in der Verwaltung werden die Qualitäten durch die Beratung im Städtebau- und Gestaltungsbeirat siche

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Begründung

__Hinweis zur Beschlussfassung__

Die vorbehaltliche Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen vor der Beratung des Ausschusses für Umwelt, Klima und lokale Agenda ist erforderlich, da auf dem Areal die Schaffung von rund 200 dringend benötigten Wohneinheiten vorgesehen ist. Um die Entwicklung des Quartiers im Sinne des Bauturbos voranzubringen, muss die Einleitung des Verfahrens gemäß dem vorliegenden Beschluss zeitnah beschlossen werden. Andernfalls ist von einer Verzögerung von mindestens acht Wochen auszugehen.

__Anlass__

Im Mai 2026 hat der Eigentümer des Areals „Rochusstraße/Kreuzer Höfe“ (siehe Anlage 1) einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7421-19 gestellt. Ziel ist es, das Areal, wohnbaulich zu entwickeln.

Nach verwaltungsinterner Abstimmung wurden Umfang und Zielsetzung des geplanten Vorhabens aufgrund der vorliegenden Informationen positiv zur Anwendung des Bauturbos beschieden, sodass den politischen Gremien entsprechend den Leitlinien zur Anwendung des Bauturbos (vgl. Ds-Nr. __260201__ ) ein Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB vorgeleg

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Beratungsfolge

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