Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028772) # Grüne Antrag: Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende rund um den Brückenkopf Kennedybrücke 261464 · 2026-08-06 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Beuel Lea Groneweg Gerhard Baumgärtel ## Sachverhalt Durch die gestiegene Zahl an Radfahrenden über die Kennedybrücke und der Einbahnrichtungsregelung für Radfahrende auf der Kennedybrücke sind neben dem grundsätzlichen Ausbau der Radinfrastruktur entlang der B56 kurzfristig Maßnahmen am Brückenkopf nötig, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen. Da die Aufstellflächen an der Ampel zwischen Prof.-Neu-Allee und Hermannstr. sehr klein ist, sollen Radfahrende möglichst unkompliziert unter der Brücke hindurch und diese umfahren können, um die Seite zu wechseln. Zu den einzelnen Maßnahmen: 1. Für Fahrräder mit Anhänger, Lastenräder oder auch Rollstühle ist die genannte Treppe ein Hindernis. Eine breite Rampe ist für alle Personen dort die geeignetste und flexibelste Variante. Bei der Umsetzung muss darauf geachtet werden, dass kein MIV diesen Weg als Abkürzung zur Brücke verwenden kann. 2. Der Pfosten des Schildes ist an der aktuellen Position ein Hindernis für Radfahrende, die dort in der scharfen, ansteigenden Kurve auf die Brücke fahren wollen. 3. Glasscherben auf (Rad-) Wegen sollten immer entfernt werden. An dieser Stelle ist es jedoch besonders wichtig, da der Weg seit Einrichtung des Einrichtungsverkehrs _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird mit der Umsetzung folgender Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende beauftragt: 1. Die Treppe auf dem Verbindungsstück parallel zur Brücke zwischen Rheinaustr. und Prof.-Neu-Allee wird durch eine Rampe auf gesamter Breite ersetzt. 2. Der Pfosten des Schildes am Eingang von der Prof.-Neu-Allee wird an den Rand des Weges versetzt. Die Beschilderung wird durch das Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) ersetzt. 3. Bonn Orange wird beauftragt, den Bereich vor den Glascontainern täglich außer sonntags von Scherben zu befreien oder eine andere Lösung zu erarbeiten, die dafür sorgt, dass der Radweg nicht voller Glasscherben und Splitter liegt. 4. An der Kreuzung Hermannstr. / Friedrich-Breuer-Straße wird von der Brücke aus kommend das Verkehrszeichen 721 (Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr („Rechtsabbieger für Radfahrende“)) angebracht. 5. Die Aufstellfläche für von der Brücke kommende linksabbiegende Radfahrende zwischen "Rheinbrücke" und "Brückenforum" wird (temporär) vergrößert. Dazu kann beispielsweise die Variante in Anlage 2 oder eine ähnliche Lösung verwendet werden. ## Beratungsfolge - 2026-10-14 · Bezirksvertretung Beuel · ohne Ergebnis ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 261464-01 ST Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende rund um den Brückenkopf Kennedybrücke {#nv-2029354} **Stellungnahme der Verwaltung** **1.** **Die Treppe auf dem Verbindungsstück parallel zur Brücke zwischen Rheinaustr. und Prof.-Neu-Allee wird durch eine Rampe auf gesamter Breite ersetzt.** Die Planung zur Rampe ist abgeschlossen. Aufgrund der Sperrung der Nordbrücke wurde die Baumaßnahme zurückgestellt. Bei entsprechender Beschlussfassung kann die Maßnahme veröffentlicht und umgesetzt werden. Es wird während der Bauzeit zu einer Sperrung der Durchfahrt für den Radverkehr zwischen Rheinaustraße und Prof.-Neu-Allee kommen. **2. Der Pfosten des Schildes am Eingang von der Prof.-Neu-Allee wird an den Rand des Weges versetzt. Die Beschilderung wird durch das Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) ersetzt** . Bei entsprechendem Beschluss wird der Vorschlag umgesetz t . **3. Bonn Orange wird beauftragt, den Bereich vor den Glascontainern täglich außer sonntags von Scherben zu befreien oder eine andere Lösung zu erarbeiten, die dafür sorgt, dass der Radweg nicht voller Glasscherben und Splitter liegt.** Die bonnorange AöR teilt Folgendes mit: „Die Pflicht zur Reinigung der Flächen, einschließlich des Weges, der Treppe und der Rampe obliegt den jeweiligen Anliegern. Sofern seitens der Stadt Bonn eine zusä _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3190520&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3211404&OTYP=41))