Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028779) # Bürgerantrag: Versetzung eines Tempo-30-Verkehrsschildes im Bereich Unterführung Gerhardstraße in Neu-Vilich 261470 · 2026-08-06 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Inhalt der Anregungen und Beschwerden** Der Antrag lautet: vorgeschlagen wird, das Tempo-30-Verkehrsschild auf Höhe Trinkgut-Einfahrt noch vor die Unterführung in Höhe Bauhaus vorzuverlegen, so dass Fahrzeuge bereits in der Unterführung abgebremst werden und Radfahrern, die von der Gartenstraße kommen, an der Querungsstelle Höhe Trinkgut-Einfahrt mehr Zeit zur Querung von der rechten Straßenseite nach links zum Radweg gegeben wird. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beratungsfolge - 2026-10-14 · Bezirksvertretung Beuel · ohne Ergebnis ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 261470-01 ST Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Versetzung eines Tempo-30-Verkehrsschildes im Bereich Unterführung Gerhardstraße in Neu-Vilich {#nv-2028807} **Stellungnahme der Verwaltung** Durch die sowohl internen als auch ämter- und dezenatsübergreifenden Prüfungen und Abstimmungen konnte die Stellungnahme nicht rechtzeitig fertiggestellt werden. Die Verwaltung bittet daher um Vertagung. ### 261470-02 ST Bürgerantrag: Versetzung eines Tempo-30-Verkehrsschildes im Bereich Unterführung Gerhardstraße in Neu-Vilich {#nv-2029507} **Stellungnahme der Verwaltung** Der Bürgerantrag weist auf die Situation für den Radverkehr im Bereich der Unterführung Gerhardstraße in Neu-Vilich hin und regt an, die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in Richtung Unterführung vorzuverlegen. Ziel ist es, die Geschwindigkeit des aus der Unterführung kommenden Kfz-Verkehrs bereits vor der Querungsstelle des Radverkehrs zu reduzieren. Die Verwaltung hat die geschilderte Situation geprüft. Bereits etwa 20 m vor dem Ende der Unterführung befindet sich das Gefahrzeichen „Radverkehr“. Als kurzfristig umsetzbare Maßnahme ist vorgesehen, in diesem Bereich ergänzend eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen. Dadurch soll erreicht werden, dass der aus der Unterführung kommende Kfz-Verkehr bereits im Bereich der Steigung seine Geschwindigkeit reduziert und sich der anschließenden Querungsstelle mit entsprechend angepasster Geschwindigkeit nähert. Die Maßnahme dient damit der Verbesserung der Wahrnehmbarkeit und Sicherheit des querenden Radverkehrs und greift das mit dem Bürgerantrag angesprochene Problem unmittelbar auf. Unabhängig hiervon ist eine Neuordnung der Radverkehrsführung in diesem Bereich vorgesehen. Die zukünftige Planung sieht _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3190570&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3190758&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3216528&OTYP=41))