Originalquelle: ALLRIS-Original
261480 · 2026-08-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
Als Vertreterin / Vertreter des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Bonn für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege wird _________________________ benannt.
Als Stellvertreterin / Stellvertreter wird ________________________ benannt.
Nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (§ 8 Abs. 3 APG NRW) ist die Vertretung von Mitgliedern der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration (früher: Integrationsräte) in den Kommunalen Konferenzen Alter und Pflege (früher: Pflegekonferenzen) vorgesehen. Die Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege müssen durch die entsendenden Organisationen schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege angezeigt werden (§ 2 Abs. 2 Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege).