Originalquelle: ALLRIS-Original
261488 · 2026-08-11 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Daniel Gerhards CDU Bezirksfraktion Beuel Benedikt Stratmann SPD Bezirksfraktion Beuel
Die Personenunterführung wurde im Rahmen des S13-Projektes neu erstellt. Für die Erstellung der Zugänge, auch ggf. zunächst provisorisch, ist die Bundesstadt Bonn verantwortlich. Das lediglich Treppen als einzige Zugangangsart erstellt werden, ist inakzeptabel und würde neue Barrieren erschaffen. Für Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind und für den Radverkehr, entstünden zusätzliche Umwege.
Die Verwaltung stellt sicher, dass die beiden Zugänge der neuen Unterführung an der Königswinterer Straße sowie an der Oberen Wilhelmstraße derart ausgeführt werden, sodass der Radverkehr über eine Rampe jeweils ein- und ausfahren kann und auch Menschen mit Kinderwagen oder Rollatoren diese nutzen können. Auch bei einer provisorischen Erstellung der Zugänge sollen Rampen zusätzlich zu den Treppen erstellt werden. Die Erstellung dieser Rampen ist bis zur Freigabe der Personenunterführung im Dezember 2026 abzuschließen.
Stellungnahme der Verwaltung
Mit dem Planfeststellungsbeschluss (1. Planänderungsbeschluss zum Planfeststellungsabschnitt 4 vom 01.08.2011, Az.: 601pps/002-2316#004) für die Erneuerung der Personenunterführung (PU) Siegburger Straße, wurde für eine gestalterische Aufwertung der Zuwegungen das Baurecht erteilt. Die Zugänge zur PU sollten zukünftig über arenaförmige Treppen und behindertengerechte Rampen erfolgen. In den seinerzeitigen Abstimmungen zwischen der DB und Stadt Bonn wurde festgelegt, dass die Planung und Herstellung der PU inkl. Treppenaufgang zum Mittelbahnsteig durch die Deutsche Bahn erfolgt und die arenaförmigen Treppen sowie die Rampen durch die Stadt Bonn geplant und umgesetzt werden.
Abweichend von dem o. g. Planänderungsbeschluss, die Rampenanlagen mit einer lichten Weite von 2, 40 m herzustellen, hat die Verwaltung beschlossen, die behindertengerechte Rampe auf eine lichte Weite von ca. 3, 30 m zu verbreitern. Diese Planungsänderung stand im Konflikt mit dem inzwischen abgerissenen Bahngebäude im Kreuzungsbereich Königswinterer Straße/Siegburger Straße, weshalb intensive Abstimmungen zwischen DB und Stadt Bonn geführt werden mussten. Die Abstimmungen bezogen sich auf die bautechnischen Fra
_Gekürzt._
Sachverhalt
Für die Bezirksvertretung Beuel hat das barrierefreie Passieren der Personenunterführung ab der Freigabe höchste Priorität. Dazu erwartet die Politik Flexibilität und Willen seitens der DB InfraGO und der Verwaltung, dies auch zu ermöglichen. Auf beiden Seiten der Eisenbahntrasse sind viele Lokalitäten (Handel, Gastro, Kulturbetriebe) zu finden, sodass ein Passieren des Personenunterführung auch für Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren sowie Menschen im Rollstuhl unabdingbar ist. Zudem sind die Behindertenwerkstätten an der Siegburger Straße ansässig. Daher kann eine Personenunterführung, die nicht barrierefrei gestaltet ist, nicht akzeptiert werden.
Beschlussvorschlag