Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028823) # Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße 261488 · 2026-08-11 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Daniel Gerhards CDU Bezirksfraktion Beuel Benedikt Stratmann SPD Bezirksfraktion Beuel ## Sachverhalt Die Personenunterführung wurde im Rahmen des S13-Projektes neu erstellt. Für die Erstellung der Zugänge, auch ggf. zunächst provisorisch, ist die Bundesstadt Bonn verantwortlich. Das lediglich Treppen als einzige Zugangangsart erstellt werden, ist inakzeptabel und würde neue Barrieren erschaffen. Für Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind und für den Radverkehr, entstünden zusätzliche Umwege. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung stellt sicher, dass die beiden Zugänge der neuen Unterführung an der Königswinterer Straße sowie an der Oberen Wilhelmstraße derart ausgeführt werden, sodass der Radverkehr über eine Rampe jeweils ein- und ausfahren kann und auch Menschen mit Kinderwagen oder Rollatoren diese nutzen können. Auch bei einer provisorischen Erstellung der Zugänge sollen Rampen zusätzlich zu den Treppen erstellt werden. Die Erstellung dieser Rampen ist bis zur Freigabe der Personenunterführung im Dezember 2026 abzuschließen. ## Beratungsfolge - 2026-10-14 · Bezirksvertretung Beuel · ohne Ergebnis ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 261488-01 ST Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße {#nv-2029323} **Stellungnahme der Verwaltung** Mit dem Planfeststellungsbeschluss (1. Planänderungsbeschluss zum Planfeststellungsabschnitt 4 vom 01.08.2011, Az.: 601pps/002-2316#004) für die Erneuerung der Personenunterführung (PU) Siegburger Straße, wurde für eine gestalterische Aufwertung der Zuwegungen das Baurecht erteilt. Die Zugänge zur PU sollten zukünftig über arenaförmige Treppen und behindertengerechte Rampen erfolgen. In den seinerzeitigen Abstimmungen zwischen der DB und Stadt Bonn wurde festgelegt, dass die Planung und Herstellung der PU inkl. Treppenaufgang zum Mittelbahnsteig durch die Deutsche Bahn erfolgt und die arenaförmigen Treppen sowie die Rampen durch die Stadt Bonn geplant und umgesetzt werden. Abweichend von dem o. g. Planänderungsbeschluss, die Rampenanlagen mit einer lichten Weite von 2, 40 m herzustellen, hat die Verwaltung beschlossen, die behindertengerechte Rampe auf eine lichte Weite von ca. 3, 30 m zu verbreitern. Diese Planungsänderung stand im Konflikt mit dem inzwischen abgerissenen Bahngebäude im Kreuzungsbereich Königswinterer Straße/Siegburger Straße, weshalb intensive Abstimmungen zwischen DB und Stadt Bonn geführt werden mussten. Die Abstimmungen bezogen sich auf die bautechnischen Fra _Gekürzt._ ### 261488-02 AA Änderungsantrag CDU/SPD: Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere WilhelmstraßeAntrag zur Vorlage 261488 {#nv-2029789} **Sachverhalt** Für die Bezirksvertretung Beuel hat das barrierefreie Passieren der Personenunterführung ab der Freigabe höchste Priorität. Dazu erwartet die Politik Flexibilität und Willen seitens der DB InfraGO und der Verwaltung, dies auch zu ermöglichen. Auf beiden Seiten der Eisenbahntrasse sind viele Lokalitäten (Handel, Gastro, Kulturbetriebe) zu finden, sodass ein Passieren des Personenunterführung auch für Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren sowie Menschen im Rollstuhl unabdingbar ist. Zudem sind die Behindertenwerkstätten an der Siegburger Straße ansässig. Daher kann eine Personenunterführung, die nicht barrierefrei gestaltet ist, nicht akzeptiert werden. **Beschlussvorschlag** 1. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah mit der DB InfraGO Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, die Rampen für den barrierefreien Durchgang durch die neue Personenunterführung in der aktuellen Zeit der Korridorsanierung zu erstellen. 2. sollte Punkt 1 nicht machbar sein, legt die Verwaltung unverzüglich eine verbindliche Zeitplanung für die Errichtung der arenenförmigen Treppen und der Rampen vor. Fertigstellung soll im Jahr 2027 in jedem Fall gewährleistet sein. personelle und finanzielle Ressourcen sind dafür zu priorisieren. 3. Vorübergehend wird der zur DB- zugewandte Gehweg an der Königswinterer Straße von der Ampel Siegburger Straße bis zur neuen Personenunterführung Friedrich-Breuer-Straße zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg gewidmet und beschildert. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3190875&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3210497&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3232843&OTYP=41))