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261491 · 2026-09-04 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention sind erstmalig am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Sie verfolgen das Ziel, junge Menschen im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung sowie zur Verantwortungsübernahme gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. In dem Zuge sollen auch Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigt werden, junge Menschen vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. (vgl. § 14 Abs. 2 SGB VIII).
Die Richtlinie zeigte über die vergangenen Jahre eine wirksame und erfolgreiche Umsetzung. Im Jahr 2025 konnten über 78 Maßnahmen für ca. 4.900 junge Menschen und 340 Fachkräfte bezuschusst werden. Die beantragte Gesamtsumme aller Förderanträge lag weit über den zu Verfügung stehenden Mitteln, wodurch nicht alle Förderanträge berücksichtigt werden konnten.
In diesem Jahr konnten bereits um die 80 Maßnahmen für ca. 5.600 junge Menschen und 280 Fachkräfte gefördert werden. Auch in diesem Jahr liegt die beantragte Gesamtsumme alle Förderanträge weit über den zu Verfügung stehenden Mitteln. Die Mittel waren bereits i
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Sachverhalt
Die AG 78 Jugendförderung hat nach intensiver Befassung durch eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit der Verwaltung den neuen Richtlinien Entwurf erarbeitet und diesem zugestimmt.
Unterschiedlicher Auffassung waren aber bis zuletzt Verwaltung und Jugendverbände über die Höhe der zukünftigen Förderung. Da Maßnahmen der Gewaltprävention kostenintensiv sind, kann auch ein prozentual geringer Trägeranteil insgesamt eine enorme Kostenhöhe darstellen.
Können sich Schulen und gerade größere freie Träger einen solchen Eigenanteil leisten, kann dieser bei einer jugendverbandlichen Gruppe darüber entscheiden, ob die Maßnahme überhaupt finanzierbar und durchführbar ist.
Aus diesem Grund wurde bereits eine Sonderreglung vorgeschlagen, nachdem Jugendverbände für Maßnahmen, die sich direkt an junge Menschen wenden, statt 90 % weiterhin eine 100 % Förderung erhalten. Aus Sicht der Verbände greift diese Regelung aber zu kurz, weil sie gerade die kostenintensiven Fortbildungen und Konzeptionsentwicklungen nicht berücksichtigt.
Als Ergebnis der Diskussion in der AG 78 Jugendförderung wurde vorgeschlagen, die 100 % Förderung auch auf die beiden anderen Fördertatbestände (Maßnahmen für Multiplikator: in
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Beschlussvorschlag
Den geänderten Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention in Bonn (Anlage 1) wird mit den folgenden weiteren Änderungen zugestimmt. Die Ziffer 2.2 wird wie folgt geändert:
Verwaltungsvorlage | Änderung […] Um besondere Anreize zu schaffen entsprechende Maßnahmen für junge Menschen möglichst niederschwellig anzubieten, werden bei Maßnahmen, die sich direkt an junge Menschen richten, bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen, förderfähigen Kosten bezuschusst. Maßnahmen für Erziehungsberechtige werden als Bestandteil einer Maßnahme für junge Menschen gefördert. Jugendverbände, gemäß Ziffer 1.1 der Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit, erhalten einen Zuschuss von 100 Prozent. Bei Maßnahmen für Multiplikator*innen und Fachkräftefortbildungen werden bis zu 75 Prozent der nachgewiesenen, förderfähigen Kosten bezuschusst. Die Entwicklung einer einrichtungsspezifischen Konzeption zur Prävention von Gewalt wird bis zu 75 Prozent der nachgewiesenen, förderfähigen Kosten bezuschusst. Hierbei kann folgendes gefördert […] werden | […] Um besondere Anreize zu schaffen entsprechende Maßnahmen für junge Menschen möglichst niederschwellig anzubieten, werden bei Maßnahmen, die s
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Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzend zur Beschlussvorlage und zum Änderungsantrag __DS 261491-01 AA__ werden die beigefügten Statistiken zur Inanspruchnahme der Förderungen zur Verfügung gestellt.
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Fassung sieht für Schulungen von Fachkräften (Ziffer 4.1.2) und der Förderung von einrichtungsspezifischer Konzeptionsentwicklung (Ziffer 4.1.3) eine städtische Förderung in Höhe von 75 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten vor und einem Eigenanteil von 25 Prozent.
Für die Förderziffern 4.1.1 soll die Förderung für Jugendverbände weiterhin bei 100 Prozent bestehen bleiben, da die Jugendverbandsarbeit ehrenamtlich durch junge Menschen durchgeführt wird.
Der Fördersatz für die Entwicklung einrichtungsspezifischer Schutzkonzepte soll für alle Antragstellenden auf 75 % reduziert werden. Hintergrund sind vorhandene kostenfreie Beratungs- und Unterstützungsangebote, insbesondere durch die Fachberatung Prävention sexualisierter Gewalt der Bundesstadt Bonn sowie der kostenfreien Fortbildungsreihe Gewaltprävention, welche Angebote zur Sensibilisierung für sexualisierte Gewalt und der Erstellung von Schutzkonzepten bi
_Gekürzt._