Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028835) # Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber 261497 · 2026-08-12 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Inhalt der Anregungen und Beschwerden** Die Bezirksvertretung Beuel setzt sich dafür ein und beauftragt die Verwaltung, im Wege des pflichtgemäßen Ermessens bzw. einer baurechtlichen Ausnahme/Befreiung die Errichtung eines 3-er PV-Carports auf den bereits genehmigten Stellplätzen auf dem Grundstück Giersbergstr. 18 (Flurstück 737) zu genehmigen. Die städtebaulichen Bedenken des Bauordnungsamtes werden unter Abwägung mit den Klimaschutzzielen der Bundesstadt Bonn zurückgestellt. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beratungsfolge - 2026-10-14 · Bezirksvertretung Beuel · ohne Ergebnis ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 261497-01 ST Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber {#nv-2029202} **Stellungnahme der Verwaltung** Der nun angesprochene Carport war bereits Gegenstand der Erörterungen im Rahmen der Bauvoranfrage sowie des Bauantrags zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Giersbergstraße 18. Eine Carportanlage für drei Stellplätze im Vorgarten unmittelbar an der Straße fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB ein. Die Vorgärten sind hier durchgängig gärtnerisch gestaltet. Der Carport hätte so nicht genehmigt werden können, so dass die Planung seinerzeit angepasst wurde. Nach Fertigstellung des Gebäudes fragte die Bauherrschaft im Januar 2026 erneut die Errichtung einer Carportanlage für 3 Fahrzeuge an, die mit einer PV-Anlage ausgestattet werden sollte. Die inoffizielle Anfrage (kein Bauantrag) wurde im Januar in der Ämterbesprechung nochmals erörtert. Es wurde festgehalten, dass die im Vorgarten genehmigten Stellplätze bereits im Baugenehmigungsverfahren eine Kompromisslösung darstellten, da – wie ausgeführt – Vorgärten regelmäßig gärtnerisch zu gestalten sind. Auch wenn es sich hier um ein Musterprojekt für klimafreundliches Wohnen handelt, rechtfertigt dies nicht, dass sämtliche planerischen oder städtebaulichen Belange außer Blick geraten _Gekürzt._ ### 261497-02 ST Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber {#nv-2029414} **Sachverhalt** **Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: ** Nach § 2 des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse. Die erneuerbaren Energien sollen als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. In diesem Fall hat im Rahmen der inhaltlichen Prüfung die Abwägung zwischen planungsrechtlichen und städtebaulichen Zielen und den Belangen aus § 2 EEG insofern zugunsten des Planungsrechtes/Städtebaus stattgefunden. **Beschlussvorschlag** **Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: ** Nach § 2 des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse. Die erneuerbaren Energien sollen als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. In diesem Fall hat im Rahmen der inhaltlichen Prüfung die Abwägung zwischen planungsrechtlichen und städtebaulichen Zielen und den Belangen aus § 2 EEG insofern zugunsten des Planungsrechtes/Städtebaus stattgefunden. ### 261497-03 AA SPD-Bezirksfraktion: Kompromisslösung für den PV-Carport in Bonn-Roleber: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/RoleberAntrag zur Vorlage 261497 {#nv-2029757} **Sachverhalt** Die SPD-Fraktion hat sich mit der Materie intensiv auseinandergesetzt und mit dem Bürgerantragsteller den Kompromiss gefunden, dass die BV-Beuel die Realisierung eines 2er-, nicht jedoch eines 3er-Carport unterstützt. Dieses erklärt sich wie folgt: - Seit dem 01.09.2026 sind nach § 62 Abs. 1 Satz 1 lit. b Landesbauordnung NRW Garagen bis zu einer Größe von 50 qm verfahrensfrei. - Ein 2er-Carport erfüllt im Gegensatz zu einem 3er-Carport die Voraussetzung, dass es sich nach § 34 BauGB in seiner Eigenart in die nähere Umgebung einfügt. - Die Errichtung und der Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen nach § 2 EEG im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen stehen vorliegend im Rahmen der Abwägung keine Belange von „vergleichbarem verfassungsrechtlichen Rang“ wie dem Klimaschutzgebot nach § 20a GG entgegen. **Beschlussvorschlag** Die Bezirksvertretung Beuel setzt sich dafür ein, dass auf den Stellplätzen auf dem Grundstück Giersbergstr. 18 ein 2er PV-Carport realisiert wird und beauftragt die Verwaltung das Vorhaben konstruktiv zu begleiten. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3190975&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3202335&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3214044&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3232299&OTYP=41))