Originalquelle: ALLRIS-Original
261501 · 2026-08-12 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth
Die Stadthalle ist ein in vielerlei Hinsicht prägendes Gebäude für Bad Godesberg. Nicht zuletzt wegen seiner architektonischen Qualität und seiner vorbildlichen Funktionalität steht es unter Denkmalschutz. Die prognostizierte Verdoppelung der Kosten für die Sanierung stellt die angespannten städtischen Finanzen aber vor eine große Herausforderung. Deswegen muss nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Sanierungskosten reduziert werden können. Ziel sollte dabei sein, die Sanierung für weniger als 100 Mio. EUR zu realisieren.
Dazu müssen alle Möglichkeiten geprüft und letztlich eine politische Entscheidung über Wünschenswertes und Machbares getroffen werden. Dies schließt auch Nutzeranforderungen ein, sofern sie die Funktionalität der Halle nicht substantiell einschränken. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die großen Anbauten im Bereich des Wirtschaftshofs zu überprüfen. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob für die Verwaltung nicht auch vorhandene Räume genutzt werden können (z.B. die bisherige Pächterwohnung und das Veranstaltungsbüro), die Verwaltung an einem anderen Ort (z.B. der Kurfürstlichen Zeile) oder durch eine schon bestehende städtische Struktur erfolgen kann
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Die Stadtverwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen überschlägig zu beantworten:
Sachverhalt
Bad Godesberg ist ein Stadtbezirk mit 82.000 Einwohnern,
Angesichts der dramatischen Haushaltslage der Bundesstadt Bonn, die auch Bad Godesberg nicht verschont, sowie der Explosion der vorgesehenen Kosten für die denkmalgerechte Sanierung der Stadthalle (von zuletzt rund 70 Millionen auf über 140 Millionen Euro). Sowohl die Kostensteigerung als auch die Verzögerungen in der Projektausführung sind nicht tolerierbar. Es muss mit Hochdruck, insbesondere und zuvorderst durch das Amt für Wirtschaftsförderung, ein Standortkonzept entwickelt werden, damit Bad Godesberg neue Perspektiven und Funktionen erhält.
Daher muss nun dringend eine kosteneffiziente Alternative, nämlich der Abriss und der Neubau unter Erhaltung des historischen Trinkpavillons, geprüft und umgesetzt werden. Neue Erkenntnisse erfordern neue Wege.
Nicht nur brauchen die zahlreichen Vereine und der Karneval einen festen Ankerpunkt in der Stadtmitte, sondern auch die Nutzung als überregional bekannter und geschätzter Kongressstandort in Top-Lage und mit bester Anbindung muss unbedingt wieder möglich sein. Ein zweites Beethovenhallen-Desaster soll unbedingt vermieden werden.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung möge bitte ausführen, angesichts der Kostenexplosion für die Sanierung der Halle:
a. Wurde dabei ein Erhalt des historischen Trinkpavillons berücksichtigt und geprüft?
b. Falls eine Prüfung von Abriss und Neubau geprüft wurde, wie sieht die Vergleichsrechnung zur Sanierung aus?
· Angemessene Partizipation Bad Godesbergs am Tourismusaufkommen Bonns,
· Räumlichkeiten für Kongresse und Hauptversammlungen in Ergänzung und Kooperation mit dem WCCB,
· Räumlichkeiten für Eigentümerversammlungen etc.,
· Räumlichkeiten für Vereinstreffen,
· Räumlichkeiten für Karnevalsveranstaltungen,
· Räumlichkeiten für Familienfeierlichkeiten,
· Erhalt des Eigentums am Grundstück mittels Erbpacht (Bei Vergabe an Investor zum Neubau der Halle und Hallennutzung)
Stellungnahme der Verwaltung
Die in der Großen Anfrage angesprochenen Möglichkeiten zur Reduzierung der Sanierungskosten werden derzeit verwaltungsseitig geprüft. Ziel ist es, den bisherigen Planungsumfang kritisch zu hinterfragen, mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren und hieraus einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
Betrachtet werden insbesondere eine Reduzierung der geplanten Neubau- und Nutzflächen sowie eine stärkere Nutzung vorhandener Räume. Dies betrifft beispielsweise den vorgesehenen Verwaltungstrakt, Küchen-, Catering-, Lager- und Logistikflächen sowie die Unterkellerung einzelner Neubauabschnitte. Darüber hinaus werden die Anzahl und Anordnung der Aufzüge, technische und energetische Standards, Material- und Ausstattungsqualitäten sowie zusätzliche Nutzungsbausteine wie Kegelbahn und Bierstübchen in die Betrachtung einbezogen.
Basierend auf einem Auftrag aus der Haushaltsklausur des Verwaltungsvorstandes werden zusätzlich ergebnisoffen auch grundsätzlich andere Realisierungsoptionen – einschließlich eines potenziellen Neubaus – geprüft, um die zukünftige Ausrichtung der Stadthalle gegebenenfalls neu zu denken.
Die verschiedenen Ansätze werden nun verwaltungsintern weiter
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Sachverhalt
Inhalt der Stellungnahme zur Großen Anfrage
Zu Frage 1 wurde ein Abriss und Neubau der Halle geprüft? einschließlich der Unterfragen a und b
Die bisherige Planung folgt dem politischen Auftrag, die Stadthalle Bad Godesberg als denkmalgeschütztes Bestandsgebäude zu sanieren und zu einer multifunktionalen Veranstaltungsstätte mit einem gastronomischen Angebot in Form eines Restaurants am bisherigen Standort weiterzuentwickeln. Nach der bisherigen Einschätzung der beteiligten Denkmalbehörden liegen die Voraussetzungen für einen Abriss derzeit nicht vor.
Eine vertiefte planerische und wirtschaftliche Untersuchung eines Abrisses mit anschließendem Neubau für das Gesamtprojekt war bislang nicht Gegenstand Planungsauftrags. Wohl erfolgte eine solche Betrachtung in Bezug auf den Umgang mit dem einsturzgefährdeten großen Saal. Es wurden drei Szenarien ausgearbeitet:
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Inhalt der Stellungnahme zur Großen Anfrage
Zu Frage 1 wurde ein Abriss und Neubau der Halle geprüft?
einschließlich der Unterfragen a und b
Die bisherige Planung folgt dem politischen Auftrag, die Stadthalle Bad Godesberg als denkmalgeschütztes Bestandsgebäude zu sanieren und zu einer multifunktionalen Veranstaltungsstätte mit einem gastronomischen Angebot in Form eines Restaurants am bisherigen Standort weiterzuentwickeln. Nach der bisherigen Einschätzung der beteiligten Denkmalbehörden liegen die Voraussetzungen für einen Abriss derzeit nicht vor.
Eine vertiefte planerische und wirtschaftliche Untersuchung eines Abrisses mit anschließendem Neubau für das Gesamtprojekt war bislang nicht Gegenstand Planungsauftrags. Wohl erfolgte eine solche Betrachtung in Bezug auf den Umgang mit dem einsturzgefährdeten großen Saal. Es wurden drei Szenarien ausgearbeitet:
_Gekürzt._