Originalquelle: ALLRIS-Original
261511 · 2026-08-13 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt
Immer wieder ist festzustellen, dass Nutzer von E-Scootern rücksichtslos durch die Fußgängerzone fahren und die Passanten dabei offenbar nur noch als Slalomstangen wahrnehmen. Die Belästigung und Gefährdung der Fußgänger in der eigens für sie eingerichteten Zone durch E-Roller sollte schnellst möglich abgestellt werden. Die Verwendung von Fahrzeugen gewerblicher Anbieter sollte dabei durch technische Maßnahmen verhindert werden. Überdies soll der Ordnungsdienst gegen die in Rede stehende Nutzung der Fußgängerzone vorgehen.
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg fordert den Oberbürgermeister auf, mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass künftig die Nutzung von sogenannten E-Scooter in der Bad Godesberger Fußgängerzone unterbunden wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Es ist schwierig, das Fahren mit E-Scootern in Fußgängerzonen zu ahnden. Wenn der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) Personen / Verstöße feststellt und die Verursacher anhalten, werden umgehend Anzeigen erstattet.
Für die Ahndung des fließenden Verkehrs ist primär die Polizeibehörde zuständig.
Die Anbieter der E-Scooter können aus Sicherheits- und Haftungsgründen keinen automatischen Bremsvorgang oder Antriebsstopp einrichten. Der Elektromotor würde eine für die Nutzenden unerwartete starke Bremsung auslösen, die eine hohe Sturz- und Verletzungsgefahr mit sich bringt. Die Verwaltung hat die Fußgängerzonen aber über ein Dashboard als Abstellverbotszonen erfasst, sodass die Nutzenden in den Fußgängerbereichen den zahlungspflichtigen Mietvorgang nicht beenden können. Dies gilt allerdings nur für die an das Dashboard angebundenen gewerblichen Anbieter der E-Scooter. Die zunehmende Anzahl der privat beschafften E-Scooter werden allerdings über die Abstellverbotszonen nicht erreicht.
Behindernd abgestellte E-Scooter werden durch den KOD oder die Verkehrsüberwachung umgestellt, um die Sicherheit und Barrierefreiheit wiederherzustellen.