Originalquelle: ALLRIS-Original
261516 · 2026-08-13 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Radosawa Stomporowski
Mit großer Sorge verfolgen wir die aktuellen Meldungen des Robert Koch-Instituts (RKI), die für Nordrhein ‑ Westfalen bereits über 5.000 geschätzte hitzebedingte Sterbefälle im Juli 2026 ausweisen. Diese Zahlen machen deutlich, wie ernst die Lage ist – und wie wichtig es ist, besonders gefährdete Gruppen in den Blick zu nehmen.
Aus unserer Arbeit wissen wir, dass Menschen mit Migrationshintergrund häufig mehrfach belastet sind. Viele leben in dicht bebauten Stadtteilen, in Wohnungen, die sich stark aufheizen. Hinzu kommt, dass Bonn als Teil des Rheinlandes zu den wärmsten Regionen Nordrhein ‑ Westfalens gehört. Viele Bonner Stadtteile erleben im Sommer eine besonders starke Wärmebelastung, die sich durch die dichte Bebauung und die Lage im Rheintal zusätzlich verstärkt. Diese klimatischen Bedingungen treffen gerade jene Menschen hart, die ohnehin unter beengten Wohnverhältnissen, fehlenden Grünflächen oder körperlich belastenden Arbeitsbedingungen leiden.
Belastend sind außerdem Sprachbarrieren, die den Zugang zu Gesundheitsinformationen erschweren, sowie Arbeitsbedingungen, die oft mit Hitzeexposition verbunden sind wie z.B. in der Landwirtschaft, im Baugewerbe, in der Gastronom
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Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung wird die Hinweise und Anregungen der Anfrage bei der weiteren Prüfung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Hitzeaktionsplanung berücksichtigen und nimmt wie folgt Stellung:
Für die Bundesstadt Bonn sind weder auf kommunaler noch übergeordneter Ebene Daten, die den Migrationshintergrund berücksichtigen, im Bereich des Hitzeschutzes verfügbar. Die Evaluation des Hitzeaktionsplans könnte zukünftig solche Daten berücksichtigen.
Das Gesundheitsamt hat mögliche Daten für die Evaluation sowohl bei Amt 33 als auch Amt 37 angefragt. Unabhängig der fehlenden Daten für die Bundesstadt Bonn ist aber festzustellen, dass Personen ab 65 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen, Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder sowie Personen in Gemeinschaftsunterkünften und soziökonomisch benachteiligte Personen als hitzevulnerabel gelten.
Dabei ist zu beachten, dass die Hitzevuln
_Gekürzt._