Originalquelle: ALLRIS-Original
2026-09-09 · Beschlussvorlage · öffentlich
Ausgangssituation:
Im Rahmen der Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung des (Kfz-) Verkehrsflusses im Kontext der Nordbrücken-Sperrung hat die Verwaltung verkehrliche Veränderungen in der Bornheimer Straße diskutiert. Der Straßenzug der Bornheimer Straße stellt eine weitere mögliche Verkehrsachse dar, um stadteinwärts und -auswärts fahrenden Kfz-Verkehr in Richtung Potsdamer Platz / Autobahn 555 / Köln aufzunehmen. Dazu wäre am Knoten Bornheimer Straße / Hochstadenring / Guido-Westerwelle-Brücke eine Änderung der Verkehrsführung notwendig. Derzeit ist dem Kfz-Verkehr die Geradeausfahrt über den Verkehrsknoten untersagt. Diese ist dem Linien- und Radverkehr vorbehalten.
Für die Bornheimer Straße wurde im Rahmen des Masterplans Innere Stadt 2.0 eine Verkehrsberuhigung unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln durch den Rat bzw. die Bezirksvertretung Bonn beschlossen und durch die Verwaltung umgesetzt (vgl. u.a. DS-Nr. __220661__ ). Die Bezirksvertretung Bonn hat daran anschließend bis zur Herstellung der Rampe Thomastraße über die vorübergehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße bes
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