Originalquelle: ALLRIS-Original

Grüne-Antrag: Nordbrückensperrung - Kurzfristige Maßnahmen zum Schutz der Anwohnenden auf den Ausweichrouten

261530 · 2026-08-18 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Grüne Bezirksfraktion Bonn Dr. Ursula Bach Eva Kuzu

Sachverhalt

Die Sperrung der Nordbrücke führt zu einer erheblichen Verlagerung des Verkehrs auf innerstädtische Ausweichrouten. Dadurch sind die Belastungen durch Lärm, Abgase und Schwerlastverkehr für die Anwohnerinnen und Anwohner deutlich gestiegen. Gleichzeitig haben sich die Bedingungen für den Radverkehr verschlechtert. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen dazu, diese Belastungen kurzfristig zu reduzieren. Tempo 30, Geschwindigkeitskontrollen, ein nächtliches LKW-Fahrverbot sowie die Beseitigung von Fahrbahnschäden mindern den Verkehrslärm und erhöhen die Verkehrssicherheit. Der Radfahrstreifen auf der Kölnstraße verbessert die Sicherheit für Radfahrende auf einer wichtigen Nord-Süd-Verbindung. Die unechte Einbahnstraße in der Langgasse verhindert eine Blockade des Knotenpunktes Kölnstraße/Langgasse sowie der Umweltspur auf der Sandkaule. Die Maßnahmen sind kurzfristig umsetzbar und stellen einen angemessenen Ausgleich für die erheblichen Belastungen infolge der Sperrung der Nordbrücke dar.

Beschlussvorschlag

  1. Auf den Ausweichrouten wird auf den folgenden Straßen Tempo 30 wegen Lärmschutz eingeführt: Lievelingsweg, Kölnstraße (ab Josefshöhe stadteinwärts), Kaiser-Karl-Ring, Augustusring, Römerstraße, Welschnonnenstraße und Sandkaule.
  1. Zusätzlich werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, insbesondere auf der Kölnstraße und der Römerstraße.
  1. Auf der westlichen Seite der Kölnstraße werden die Parkplätze zwischen der Bushaltestelle Wilhelmsplatz bis Stiftskirche die Parkplätze (unter Beibehaltung des Behindertenparkplatzes) entfernt und ein Radfahrstreifen markiert.
  1. Auf der Kölnstraße und der Römerstraße wird ein LKW-Fahrverbot in der Zeit von 22-6 Uhreingeführt.
  1. Auf der Kölnstraße werden kurzfristig Unebenheiten und Schlaglöcher ausgeglichen, um Lärm zu mindern.
  1. Die Langgasse wird unechte Einbahnstraße durch ein Einfahrverbot von der Sandkaule in die Langgasse.

Beratungsfolge

Dokumente