Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028911) # Grundstück in Bonn, Bonner Talweg 79- Errichtung von drei ReihenhäusernAz.: 10382/2026 261531 · 2026-08-25 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Bauvoranfrage zur Wahrung von Fristen bereits negativ beschieden hat, weil das Vorhaben gegen § 30 BauGB verstößt und Befreiungen nicht möglich sind. ## Begründung Für das Grundstück Bonner Talweg 79 wurde ein positiver Bauvorbescheid für die Errichtung von drei Reihenhäusern mit jeweils zwei Wohnungen im rückwärtigen Bereich des Grundstücks beantragt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7821-11 vom 16.06.1988, der hier ein Allgemeines Wohngebiet festsetzt. Im Blockinneren ist private Grünfläche für „gärtnerische Nutzung“ festgesetzt. Zulässig ist eine straßenseitig bis zu viergeschossige Bebauung mit rückwärtig eingeschossigen Baukörpern in geschlossener Bauweise bei einer GRZ von 0, 5 und einer GFZ von 1, 5. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die geplante Bebauung gänzlich außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen realisiert werden soll. Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB kann nicht zugelassen werden, da insbesondere durch die vollständige Lage des geplanten Baukörpers außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche die Grundzüge der Planung berührt sind. Weiter kann gemäß § 31 Abs. 3 BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vere _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-09-29 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3191701&OTYP=41))