Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028915) # Grundstück in Bonn-Dransdorf, Auf dem Tonnenpfad 49- Nutzungsänderung von 2 Scheunen zu einem Unterstellplatz für WohnwagenAz.: 10886/2025 261532 · 2026-08-21 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Bauvoranfrage zur Wahrung von Fristen bereits negativ bescheiden hat, weil das Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB nicht zulässig ist. ## Begründung Im Rahmen eines Antrags auf Bauvorbescheid wurde die Zulässigkeit einer Unterstellmöglichkeit für Wohnwagen und Anhänger (denkbar auch Karnevalswagen) in zwei bestehenden Scheunen (Summe ca. 10 Wagen) auf dem Grundstück Auf dem Tonnenpfad 49 angefragt. Es ist beabsichtigt, die Stellplätze für die Herbst- und Winterzeit an Dritte zu vermieten. Der ursprüngliche landwirtschaftliche (Familien)-Betrieb wurde bis 2021 geführt. Die Scheunen wurden ebenfalls bis 2021 landwirtschaftlich genutzt und ab dann nur noch zur privaten Nutzung verwendet. Das Grundstück liegt im Außenbereich, so dass das Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen ist. Zudem liegt das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Nach § 35 Absatz 1 und 2 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nach § 35 Abs. 3 Nr. 2 BauGB insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und/oder eines Landschaftsplans widerspricht, was hier der Fall ist. Das Grun _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-09-29 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3191719&OTYP=41))