Originalquelle: ALLRIS-Original
2026-08-21 · Stellungnahme der Verwaltung · öffentlich
1. Gegenstand des Bürgerantrags
Die Antragstellerin beantragt die Erstellung eines abstrakten Berichts über die Sicherstellung von Steuerungs-, Dokumentations-, Kontroll- und Koordinierungsmechanismen bei komplexen rechtskreisübergreifenden Verwaltungsvorgängen innerhalb der Bonner Stadtverwaltung.
Die Antragstellerin stellt ausdrücklich klar, dass der Bürgerantrag nicht auf eine Entscheidung in einem Einzelfall gerichtet sei und die Leitung der Verwaltung durch die Oberbürgermeisterin (Anmerkung: Zitat aus Antrag) nach § 62 GO NRW unberührt bleiben solle.
2. Bewertung
Die Bundesstadt Bonn verfügt über eine nach Aufgaben und gesetzlichen Zuständigkeiten gegliederte Verwaltungsorganisation.
Die Bearbeitung von Angelegenheiten erfolgt grundsätzlich durch die jeweils fachlich zuständigen Organisationseinheiten auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie der verwaltungsinternen Regelungen.
Sofern bei Verwaltungsvorgängen mehrere Organisationseinheiten rechtlich zuständig sind, erfolgt die erforderliche Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen entsprechend den jeweiligen fachlichen Zuständigkeiten. Eine grundsätzliche organisatorische Vorgabe, nach w
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=stellungnahme_verwaltung und offset des Eintrags in weiter._