Originalquelle: ALLRIS-Original
261547 · 2026-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Duisdorfer Adventsmarktes wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Mit E-Mail vom 10. Juni 2026 beantragte Frau Janina Decker als Vertreterin des Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft Hardtberg e.V. eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung gemäß § 6 (1) und (4) des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW), also einen verkaufsoffenen Sonntag, für den 29. November 2026 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr aus Anlass des Adventsmarktes des Ortsfestausschusses Duisdorf (Anlage 2).
Der Antrag enthält u.a. eine ausführliche Anlassbeschreibung, eine Besucherprognose mit Differenzierung zwischen Festbesuchern und solchen, die auch wegen des Einkaufens kommen und die Beschreibung des räumlichen Bezugs. Dem Antrag ist ein Lageplan, welcher die Ausstellungsfläche mit den verschiedenen Standplätzen für die Teilnehmer (Anbieter) darstellt, beigefügt. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die Flächen auch in diesem Jahr entsprechend belegt (Anlage 3).
Ein verkaufsoffener Sonntag anlässlich des Duisdorfer Adventsmarktes wurde zuvor im Jahr 2014 genehmigt.
Bis zum Jahr 2018 gab es jeweils einen gesamtstädtischen verkaufsoffe nen Sonntag im Advent.
Diese Regelung hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 28. November 2018 du
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