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211958-07 · 2026-08-18 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott Jutta Acar Marcel Schmitt BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Robert Viebahn Wolfgang Lammert Britta von der Lippe Alfred Mutinelli
Die Nutzung von E-Scootern darf nicht zulasten des Fußverkehrs und öffentlicher Verkehrsflächen führen. Das betrifft auch die Einrichtung von „Shared-mobility-Flächen“, sie dürfen nicht zur Behinderung von mobilitätseingeschränkten Menschen führen (keine Einrichtung an Verkehrspunkten mit Bordsteinabsenkung).
Falsch oder achtlos abgestellte E-Scooter blockieren Gehwege und Querungsstellen und stellen insbesondere für blinde und sehbehinderte sowie mobilitätseingeschränkte Menschen erhebliche Barrieren dar. Diejenigen, die mit der Vermietung von Leihfahrzeugen wirtschaftlich tätig sind, müssen endlich dauerhaft Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb übernehmen.
Köln zeigt inzwischen einen konkreten Weg auf: Dort setzen die Anbieter eigene und anbieterübergreifende Fußpatrouillen ein. Außerdem plant die Stadt Köln für nächstes Jahr eine Reduzierung der Anbieter von aktuell sechs auf künftig drei sowie die Limitierung auf insgesamt maximal 10.000 Fahrzeuge anstatt aktuell 20.000 Fahrzeugen. Die Antragsteller haben in der Vergangenheit bereits mehrfach eine Regulierung des E-Scooter-Betriebs eingefordert und sehen sich durch die beispielhafte Vorgehensweise der Stadt Köln best
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a. Verbindliche E-Scooter-Fußpatrouillen der Anbieter mit folgenden Anforderungen:
b. Falsch abgestellte E-Scooter sind unverzüglich zu beseitigen bzw. ordnungsgemäß abzustellen.Die Anbieter werden verpflichtet, blockierende, umgestürzte oder auße
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