Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028958) # BBB-Antrag: Regulierung des E-Scooter Verkehrs in Bonn 211958-07 · 2026-08-18 · Antrag · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott Jutta Acar Marcel Schmitt BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Robert Viebahn Wolfgang Lammert Britta von der Lippe Alfred Mutinelli ## Sachverhalt Die Nutzung von E-Scootern darf nicht zulasten des Fußverkehrs und öffentlicher Verkehrsflächen führen. Das betrifft auch die Einrichtung von „Shared-mobility-Flächen“, sie dürfen nicht zur Behinderung von mobilitätseingeschränkten Menschen führen (keine Einrichtung an Verkehrspunkten mit Bordsteinabsenkung). Falsch oder achtlos abgestellte E-Scooter blockieren Gehwege und Querungsstellen und stellen insbesondere für blinde und sehbehinderte sowie mobilitätseingeschränkte Menschen erhebliche Barrieren dar. Diejenigen, die mit der Vermietung von Leihfahrzeugen wirtschaftlich tätig sind, müssen endlich dauerhaft Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb übernehmen. Köln zeigt inzwischen einen konkreten Weg auf: Dort setzen die Anbieter eigene und anbieterübergreifende Fußpatrouillen ein. Außerdem plant die Stadt Köln für nächstes Jahr eine Reduzierung der Anbieter von aktuell sechs auf künftig drei sowie die Limitierung auf insgesamt maximal 10.000 Fahrzeuge anstatt aktuell 20.000 Fahrzeugen. Die Antragsteller haben in der Vergangenheit bereits mehrfach eine Regulierung des E-Scooter-Betriebs eingefordert und sehen sich durch die beispielhafte Vorgehensweise der Stadt Köln best _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Stadt Bonn beschließt, die in Köln eingeführten Maßnahmen zur Kontrolle und Ordnung von E-Scootern auf Bonn zu übertragen und hierzu bis zum Jahresende 2026 verbindliche Vorgaben für die Anbieter von Miet-E-Scootern zu entwickeln. 2. Die zuständige Fachverwaltung legt dem Rat bis zum Jahresende 2026 eine entsprechende Beschlussvorlage vor und wird insbesondere beauftragt, dabei die nachfolgenden Sachverhalte zugrunde zu legen: a. Verbindliche E-Scooter-Fußpatrouillen der Anbieter mit folgenden Anforderungen: - Die Anbieter von Miet-E-Scootern werden verpflichtet, Fußpatrouillen im Bonner Stadtgebiet einzusetzen. Diese sollen insbesondere in der Innenstadt, an Bahnhöfen, an Haltestellen, in Fußgängerbereichen sowie an stark frequentierten Fuß- und Radverkehrsachsen unterwegs sein. - Fußpatrouillen sollen möglichst durch das Tragen von Westen („E-Scooter-Kontrolle“ als gut sichtbarer Aufdruck) ausgestattet werden, damit durch das Wiedererkennungsmerkmal eine direkte Ansprache von Passanten erfolgen kann. b. Falsch abgestellte E-Scooter sind unverzüglich zu beseitigen bzw. ordnungsgemäß abzustellen.Die Anbieter werden verpflichtet, blockierende, umgestürzte oder auße _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-09-22 · Bezirksvertretung Hardtberg · beschlossen - 2026-10-13 · Bezirksvertretung Bonn · ohne Ergebnis - 2026-10-14 · Bezirksvertretung Beuel · ohne Ergebnis ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3194358&OTYP=41))