Originalquelle: ALLRIS-Original
261563 · 2026-08-31 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Moussa Acharki Hanno von Raußendorf Samir Allal Amaruch
Das Amt für Soziales und Wohnen nimmt eine Vielzahl komplexer und für die Bürgerinnen und Bürger zum Teil existenziell bedeutsamer Aufgaben wahr.
Beschwerden in Bezug auf unterschiedliche Abteilungen und Sachgebieten, teilweise lange Bearbeitungszeiten und Rückstände, Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit sowie Fragen zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsverfahren geben Anlass, die organisatorischen Rahmenbedingungen des Amtes über einzelne Aufgabenbereiche hinaus in den Blick zu nehmen.
In einzelnen Bereichen wurden bereits konkrete Handlungsbedarfe erkannt und Maßnahmen eingeleitet. So findet im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten bereits eine Organisationsuntersuchung statt. Im Bereich Wohngeld sind Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Digitalisierung von Prozessen vorgesehen.
Diese Maßnahmen beziehen sich auf konkrete Aufgabenbereiche. Vor dem Hintergrund der in unterschiedlichen Bereichen auftretenden Herausforderungen, stellt sich zugleich die Frage, ob darüber hinaus organisatorische Zusammenhänge oder strukturelle Verbesserungspotenziale bestehen, die für das Amt insgesamt von Bedeutung sind.
Ziel des Antrags ist eine sachliche und ergebnisoff
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Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das Amt für Soziales und Wohnen in seiner Gesamtorganisation so aufgestellt ist, dass seine Aufgaben dauerhaft rechtssicher, effizient, transparent und bürgerorientiert erfüllt werden können.
Dabei soll insbesondere betrachtet werden, ob die bestehenden Strukturen, Prozesse, Zuständigkeiten, Schnittstellen und der Einsatz der vorhandenen Ressourcen eine leistungsfähige und verlässliche Aufgabenerfüllung unterstützen.
Bereits laufende oder geplante Organisations-, Digitalisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen in einzelnen Aufgabenbereichen sollen berücksichtigt und vorhandene Erkenntnisse, soweit sie für die Gesamtorganisation von Bedeutung sind, einbezogen werden.
Die konkrete fachliche, organisatorische und methodische Ausgestaltung der Prüfung obliegt der Verwaltung.
Die Verwaltung wird gebeten, die zuständigen politischen Gremien über die wesentlichen Erkenntnisse sowie gegebenenfalls festgestellte Handlungs- und Verbesserungsmöglichkeiten zu informieren.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die Überprüfung der organisatorischen Leistungsfähigkeit des gesamten Amtes für Soziales und Wohnen wird als nicht erforderlich und im Hinblick auf den damit verbundenen Einsatz administrativer Ressourcen als unwirtschaftlich eingeschätzt.
Ein Anlass, die Funktionsfähigkeit des Amtes für Soziales und Wohnen grundsätzlich in Frage zu stellen, besteht nicht. Die Verwaltung ist dort gezielt tätig geworden, wo konkrete Handlungsbedarfe festgestellt wurden. Derzeit wird im Bereich Schwerbehindertenangelegenheiten eine organisatorische Betrachtung unter Einbindung der KGST durchgeführt. Für den Aufgabenbereich Wohngeld wird nach der Einführung der digitalen Wohngeldakte derzeit die Nutzung von „Robotic Process Automation“ getestet, um die digitalen Posteingänge zu automatisieren. Darüber hinaus führt der Fachbereich verwaltungsintern Vorgespräche zur Implementierung weiterer Digitalprojekte durch, insbesondere von KI-Assistenzsystemen.
Im Antrag wird kritisch angemerkt, dass sich die bisherigen organisatorischen Prüfungen im Amt für Soziales und Wohnen nur auf einzelne Bereiche und nicht auf die Gesamtorganisation beziehen. Dies trifft zu und e
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