Originalquelle: ALLRIS-Original
261569 · 2026-09-15 · Beschlussvorlage · öffentlich
Der von der Verwaltung vorgesehenen Art der Beteiligung wird zugestimmt und das Vorhaben 164701 - „Parkpflege- und Entwicklungskonzept Rheinaue“ wird in die Vorhabenliste aufgenommen.
Gemäß den Leitlinien Bürgerbeteiligung beschließen der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger oder die jeweils zuständige Bezirksvertretung nach vorheriger Beratung im Beirat Bürgerbeteiligung und im Beirat Kinder- und Jugendbeteiligung die von der Verwaltung vorgesehene Art der Bürgerbeteiligung der einzelnen Vorhaben und die Veröffentlichung der Vorhabenliste.
Sachverhalt
Gemäß der Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn müssen Beteiligungsverfahren inklusiv, transparent und methodisch dem Vorhaben angemessen gestaltet sein. Das „Parkpflege- und Entwicklungskonzept Rheinaue“ besitzt herausragende gesamtstädtische Relevanz und berührt die Interessen extrem unterschiedlicher Nutzergruppen (darunter Seniorinnen und Senioren, Familien, Sporttreibende, Musikfans), die durch eine reine Online-Befragung auf „Bonn macht mit“ nachweislich ungleich erreicht werden. Die rein digitale Beteiligung wird daher der Bedeutung und der sozialen Diversität des Projekts Rheinaue nicht gerecht.
Die haushalterische Begründung der Verwaltung, Vorlagen wegen finanzieller Auswirkungen ab 2027 zu blockieren, führt im Fall der Bürgerbeteiligung zu einer absurden administrativen Blockade: Die Kosten der Beteiligung sind für das Jahr 2026 gedeckt. Dass nachfolgende Projektschritte in späteren Jahren liegen, darf nicht dazu führen, dass die demokratische Kernsubstanz – die Bürgerbeteiligung im Hier und Jetzt – im Vorfeld zusammengestrichen oder gänzlich ausgesetzt wird. Dies widerspricht den Ratsbeschlüssen zu den Vorhaben selbst.
Beschlussvorschlag
Der Beirat Bürgerbeteiligung empfiehlt dem Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wie folgt zu beschließen: