Originalquelle: ALLRIS-Original
261572 · 2026-08-27 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Verwaltung führt eine Überprüfung ausgewählter Straßen- und Platznamen hinsichtlich der festgelegten Kriterien durch (s. Begründung). Eine noch zu berufende "Fachkommission Straßennamen" wird die Prüfgutachten überprüfen, diskutieren und einen Abschlussbericht mit Empfehlungen zu Straßenumbenennungen in Bonn vorlegen.
Der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger hat in seiner Sitzung am 10.09.2019 den dieser Beschlussvorlage zugrundeliegenden Bürgerantrag zur Umbenennung der NS-belasteten Straßennamen (DS-Nr. __1912103__ ) zur Beratung angenommen und ihn zur Mitberatung in den Bezirksvertretungen verwiesen.
Der Bürgerantrag zielt auf die Umbenennung von durch die NS-Zeit belasteten Straßennamen ab und wird damit begründet, dass die Direktive Nr. 30 der Alliierten Kontrollbehörde zur Beseitigung deutscher Denkmäler und Museen militärischen und nationalsozialistischen Charakters von 1946, wozu auch Straßennamen zählen, in Bonn nicht vollständig umgesetzt wurde.
Die Verwaltung hatte dazu unter DS-Nr. __190943-3__ schließlich die folgende Stellungnahme an den Rat abgegeben:
„Der Antrag […] spiegelt […] die aktuelle Diskussion über die Frage des richtigen Umgangs mit der Geschichte und zeigt, dass die Erinnerungskultur einem Wandel unterliegt. Erinnerungskultur bildet und manifestiert sich im individuellen wie im kollektiven Umgang mit der
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt den vorliegenden Änderungsantrag abzulehnen.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden personellen Ressourcen und prioritär zu bearbeitenden Aufgaben wird die Verwaltung mögliche Mitglieder für die „Fachkommission Straßennamen“ ermitteln. Wie bereits in der N-Vorlage mitgeteilt, soll sich diese aus Vertreterinnen und Vertretern der Geisteswissenschaften zusammensetzen. Jene ausgewählten Personen erweisen sich aufgrund ihrer praktischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten im Bereich der (lokalen) Erinnerungskultur, der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der Public History als Expertinnen und Experten.
Die Berufung der Fachkommission wird durch die Entscheidung des zuständigen politischen Gremiums erfolgen.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich!
Beschlussvorschlag
Unter Ablehnung des Verwaltungsvorschlags wird die Verwaltung auf konkrete Anfragen aus der Bürgerschaft in chronologischer Reihenfolge der Eingänge die Straßen- und Platznamen nach den festgelegten Kriterien überprüfen.