Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2028987) # Grundstück in Bonn-Endenich, Am Burggraben 54- Sanierung des Vorderhauses und Errichtung von vier TinyhäusernAz.: 10687/2025 261573 · 2026-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Antrag auf Bauvorbescheid zur Wahrung von Fristen bereits abgelehnt hat, weil das Vorhaben gemäß § 30 und § 34 BauGB unzulässig ist. ## Begründung Für das Grundstück Am Burggraben 54 wurde ein positiver Vorbescheid beantragt. Beabsichtigt ist die Sanierung des Bestandsgebäudes Am Burggraben 54 sowie die Errichtung von vier eingeschossigen Tiny-Häusern mit einer Grundfläche von jeweils 30 m² auf dem hinter dem Hausgrundstück Am Burggraben 50 gelegenen Parzelle 1150 mit einem Abstand von 32 bis 60 m zur Straßenbegrenzungslinie. Die Erschließung der Tiny-Häuser soll links neben dem Bestandsgebäude in den rückwärtigen Bereich führen. Die notwendigen Stellplätze sollen im Garten hinter dem Bestandswohnhaus untergebracht werden. Das Flurstück 1150 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7521-28 vom 07.05.1964, der hier ein Allgemeines Wohngebiet und eine Bebauung innerhalb ausgewiesener überbaubarer Grundstücksflächen mit einer GRZ von 0, 3 und einer GFZ von 0, 9 festsetzt. Das Grundstück Am Burggraben 54 – Flurstück 588/287 - liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils, so dass das Vorhaben diesbezüglich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Straßenrandbebauung der Straße Am Burggraben wird im Wesentlichen durch eine III-geschossige Bebauung zzgl. ausgebauter Dachgeschosse in geschlossener Bauweise, teilwei _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-09-29 · Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz · ungeändert beschlossen ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3194833&OTYP=41))